Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld

von Frau MüllerM28.03.2021 | 22:47
86 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrtes Expertenteam, Zum Tag x beschloss die KK mich gesund zu benennen, durch Akteneinsicht Mdk Überprüfung. Zum Tag XX beginnt für mich eine Umschulung mit vorherigem Modul und würde ab da Lta beziehen. Nun sind es zwischen den 2 Daten lediglich 2 Monate. Alg1 bin ich ausgesteuert und müsste Hartz4 beantragen welches mich auch wenn es "nur" die 2 Monate sind, finanziell verschulden lassen würde.. Zumal ich bis dato noch nicht mal wüsste woher ich die Differenz erhalten sollte da es keinen Partner gibt und auch keine Familie. ICH war und bin immer für mich selbst verantwortlich gewesen. Mit der Mdk Prüfung bin ich bis dato nicht einverstanden und werde vermutlich Wiederspruch erheben, da ich nicht genau weiss ob sie mein aktuelles Rückenleiden mit einbezogen haben. Da sie auf der Krankschreibung nicht mit aufgeführt ist. Nichts desto trotz würde mich interessieren da es nur 2 Monate sind bis zum Beginn meiner Lta, ob man da Anspruch auf Zwischenübergangsgeld hätte. Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Frau MüllerM,

das Zwischenübergangsgeld gibt es nur, wenn ein Reha-maßnahme beendet wurde, Sie für diese Maßnahme Übergangsgeld bekommen haben und dann eine weitere Reha-maßnahme, z.B. eine LTA beginnen. Sollte eine nahtloser Beginn der zweiten Maßnahme nicht möglich sein, dann haben Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Falls Sie für das erste Modul auch Übergangsgeld bekommen haben, müssten Sie ggfs. auch für die Zwischenzeit auch Zwischenübergangsgeld beziehen,

Da dies nicht automatisch gezahlt wird, müssen Sie einen formlosen Antrag auf diese Zwischenübergangsgeld stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

leider nichtam 29.03.2021 | 07:12
Nach den von Ihnen gemachten Angaben besteht kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Sicher wissen Sie es aber nur, wenn Sie bei Ihrer DRV nachfragen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026