Hallo User Frau MüllerM,
das Zwischenübergangsgeld gibt es nur, wenn ein Reha-maßnahme beendet wurde, Sie für diese Maßnahme Übergangsgeld bekommen haben und dann eine weitere Reha-maßnahme, z.B. eine LTA beginnen. Sollte eine nahtloser Beginn der zweiten Maßnahme nicht möglich sein, dann haben Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Falls Sie für das erste Modul auch Übergangsgeld bekommen haben, müssten Sie ggfs. auch für die Zwischenzeit auch Zwischenübergangsgeld beziehen,
Da dies nicht automatisch gezahlt wird, müssen Sie einen formlosen Antrag auf diese Zwischenübergangsgeld stellen.