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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld

von Tanja 30.03.2023 | 17:12
137 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgende Frage. Mein Mann hat nach einer medizinischen Reha eine LTA (Umschulung) bewilligt bekommen und die Vorbereitung darauf hat im September 22 angefangen. Umschulung sollte im Januar 23 starten. Er hat zwischen den Maßnahmen nach längerem Diskutieren mit der Sachbearbeitung Zwischenübergangsgeld bekommen. An dieser Stelle danke an das Forum, denn den Tipp mit der Erfoderlichkeit weiterer Leistungen habe ich hier gefunden. Nun zu meiner Frage. Die Rehavorbereitung musste im November 22 aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Das Übergangsgeld wurde nach 6 Wochen eingestellt. Seit Mitte März ist er wieder im Kontakt mit dem Träger und die LTA wird im September wieder losgehen. Hat er bis dahin wieder Anspruch auf das Zwischenübergangsgeld? Alg und Krankengeldanspruch besteht nicht, er ist nicht mehr AU und hat sich bei der Agentur für Arbeit auch arbeitslos gemeldet . Danke und Grüße Tanja

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 31.03.2023 | 08:23

Hallo Tanja,

wird eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vorzeitig abgebrochen, löst diese Maßnahme grundsätzlich keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld aus. Hierbei ist es egal, aus welchen Gründen (gesundheitliche oder sonstige) der Abbruch erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 31.03.2023 | 13:48

Hallo Tanja,

es dürfte anhand Ihrer Schilderung (Wiederaufnahme einer Umschulung) grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Sollte es sich um eine andere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben handeln, so sollten Sie dies vorab mit dem zuständigen Rehabilitationsberater klären, da nicht jede LTA einen Übergangsgeld-Anspruch auslöst.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Tanja am 31.03.2023 | 13:25
Vielen Dank! Das Übergangsgeld ab Wiederaufnahme der LTA wird aber gezahlt, oder?
Tanja am 31.03.2023 | 16:01
Er wird zunächst den Rehavorbereitungslehrgang wiederaufnehmen und danach im Anschluss beginnt die Umschulung. Während des abgebrochenen Rehavorbereitungslehrganges hat er Übergangsgeld bezogen. Es war sogar etwas höher als das Zwischenübergangsgeld.
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