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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld bewilligt, aber nicht ausgezahlt

von Angelika24.08.2022 | 06:49
441 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, sehr verzweifelt schildere ich meine Situation. -med. Reha mir LTA Empfehlung im 1. Quartal 22 -nach Aussteuerung aus Krankengeld 07/2022 - anschließend ZwischenÜG bei der DRV beantragt - parallel ALG1 beantragt - ALG1 wurde bewilligt 07/22 - ZwischenÜG würde auch 07/22 bewilligt ("bis zum Beginn der LTA"), aber nicht ausgezahlt, da Abklärung des Erstattungsanspruchs mit der Agentur für Arbeit (verständlich!) -Agentur für Arbeit hat mein ALG1 Anspruch jetzt rückwirkend aufgehoben, da Anspruch auf Übergangsgeld, also keine Zahlung ab August. Nun fragte ich - einfach nur um sicherzugehen- telefonisch bei der DRV nach, ob den nun, mit dem Aufhebungsbescheid des ALG1 alles vorliegt, damit die Zahlung für August durch die DRV erfolgt. Die Mitarbeiterin schilderte mir jedoch, dass mein Zwischenübergangsgeld erst mit Beginn der erweiterten Arbeitserprobung (Ende September für 8 Wochen) ausgezahlt werden kann, da man ja nicht wissen, ob ich dies überhaupt antreten würde. Ich hätte meinen Bewilligungsbescheid für ÜG einfach nicht bei der Agentur für Arbeit abgeben sollen und bis dahin weiter ALG1 beziehen sollen. Ich bin schockiert. Zum einen, weil ich von der Agentur schon angezahlt wurde, weil ich den ÜG Bescheid eine Woche nach Erhalt erst eingereicht habe, dann über die Tatsache, dass ich jetzt trotz Bewilligung und Abstempelung der Zettel zur Zwischenübergeldszahlung durch die Agentur ("konnte bisher nichts vermittelt werden und ist arbeitssuchend gemeldet bla bla") im Endeffekt mit nichts dastehe. Die Agentur zählt natürlich auch kein ALG1 zwischenzeitlich, weil ja Übergangsgeld bewilligt wurde. Ich weiß gerade einfach nicht, wie ich das finanziell lösen soll - die DRV Mitarbeiterin meinte zwar, ich solle beim Vermieter einen Mietaufschub von einen Monat beantragen, aber der wird mir was Husten. Vielen Dank für jeglich hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika,

leider können wir in diesem Forum keine keine Stellungnahme abgeben zu Ihrem laufenden Verfahren und möglichen Auszahlungsterminen. Die Angelegenheit können Sie nur mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären. Bei finanziellen Engpässen könnte gegebenenfalls auch der zuständige Sozialhilfeträger helfen. Eine kurzfristige Hilfestellung könnte dann mit einer möglichen Nachzahlung der Rentenversicherung dem Sozialhilfeträger erstattet werden.

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5 Antworten

Hilfsbereiter Menscham 30.08.2022 | 12:49
Die Info des DRV-Mitarbeiters ist falsch. Das Zwischenübergangsgeld muss monatlich ausgezahlt werden und hat mit der Arbeiterprobung nichts zu tun. Sollten Sie die Arbeitserprobung nicht antreten, dann darf die DRV erst ab Beginn der Arbeitserprobung die Zahlung des Übergangsgeldes beenden. Aber bis zum Beginn der Arbeitserprobung muss das Zwischenübergangsgeld gezahlt werden. Nehmen Sie KEINEN TELEFONISCHEN KONTAKT zu DRV-Mitarbeitern auf. Sie haben dann keine Nachweise, dass Sie sich erkundigt haben und Ihnen solcher Quatsch erzählt wurde. Schreiben Sie immer eine E-Mail an die DRV und die DRV soll sich dazu schriftlich (per Schreiben oder E-Mail) äußern. Dann haben Sie alle Beweise. Außerdem, sollte das Zwischenübergangsgeld nicht kommen, reichen Sie eine Klage (evtl. sogar einen Antrag auf einstweilige Anordnung) beim Sozialgericht ein. Das Sozialgericht ist kostenlos und Sie brauchen keinen Rechtsanwalt. Leider wird bei der DRV erst richtig gearbeitet, wenn man eine Klage einreicht.
Pierream 30.08.2022 | 13:01
Hallo Hilfsbereiter Mensch, können sie mir bitte mitteilen woher sie diese Information haben, dass das Zwischenübergangsgeld monatlich ausgezahlt werden muss? Ich kenne es nur beim "normalen" Übergangsgeld. MfG
W°lfgangam 30.08.2022 | 21:41
Zitat von Hilfsbereiter Mensch anzeigen
*oh Scheiße, ist das so?? ...dann bleiben ja jährlich 100T Rentenanträge unbearbeitet - hmm, hätte ich das nur früher gewusst, hätte ich meinen Terminkalender nicht so voll gestopft. Wird ja peu à peu in angemessenen Jahresfristen im Klageverfahren abgearbeitet - die Antragsteller sind zufrieden + die Sachbearbeitung kann weiterhin entspannt bei Antragseingängen den Chill-Modus beibehalten. Vielen Dank für den aufschlussreichen Hinweis! ;-) Gruß w.
Angelikaam 30.08.2022 | 23:08
Nabend. Klar ist es schön, dass jemand das schreibt, was ich gern lesen würde.... Was ich Ihrem Beitrag entnehme und eventuell auch umsetzen werde: meine Nachfrage, warum es nicht gezahlt wird, schriftlich einzureichen. Nicht, weil ich der Mitarbeiterin an sich nicht vertraue, sondern eher, weil ich bei jedem telefonische. Kontakt mit Mitarbeitern der Abteilung andere Aussagen bekomme, nur die für mich zuständige Mitarbeiterin nimmt es nach Aussagen einer Kollegin "sehr,sehr genau". Das ist ja an sich nicht verkehrt. Aber verwirrend ist für mich, wenn immer mehr Anforderungen nach und nach dazukommen. Wundern würde mich mittlerweile nicht, wenn ich nach Antritt bei der Arbeitserprobung auch noch Einhorntränen und eine Unterschrift meiner Krippenerzieherin einreichen muss.
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