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Hallo Ben, ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht, wenn zum Ende der medizinischen Reha feststand, dass eine anschließende Durchführung der LTA erforderlich ist, zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld bestand und die LTA aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt wird. Ich denke, dass zum Ende der ambulanten Reha das Erfordernis der LTA nicht feststand (LTA wurde laut Ihren Angaben abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren bewilligt) und deshalb der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld verneint wurde. Die Höhe des Zwischenübergangsgeldes hätte sich übrigens an der Höhe des Übergangsgeldes während der vorherigen Maßnahme orientiert. Davon ausgehend, dass Sie während der ambulanten Reha und im Übergangszeitraum Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, hätten Sie durch den Bezug des Zwischenübergangsgeldes keinen finanziellen Vorteil gehabt. Ich rate Ihnen, sich den Sachverhalt nochmals von der Sachbearbeitung des bearbeitenden Rentenversicherungsträgers erläutern zu lassen.
Er möchte wissen, ob er nicht für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Übergangsgeld gehabt hätte. Leider haut er die Daten total durcheinander(Monat/Jahr). Daher kann man leider nicht zielgerichtet antworten.Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im VorausLies mal was Du geschrieben hast und dann sag ob Du weisst was das bedeuten soll.
Ihre ganze Sprache, Ausdrucksweise und pöbelnde Art wird Sie immer in Schwierigkeiten bringen. Wenn man schon nicht in der Lage ist sich vernünftig zu artikulieren, sollte man nicht auch noch rumstänkern. So werden Sie nichts erreichen. Stellen Sie Ihre Fragen so, dass auch andere Sie verstehen und Sie erhalten auch vernünftige Antworten.Also, wenn man 1+1 zusammen rechnen tut, dann sieht man ein Tipp Fehler und soll 2019 bedeuten So kleinig, Echt traurig wie manche hier mit Fragesteller umgeht, einfach zum kotzen. !!!!Es hat doch keinen Zweck. Der Fragesteller hat aufgrund seiner Intelligenz- und Schreibschwäche doch seinen eigenen Text und die Fragen dazu nicht verstanden und pöbelt dann auch noch herum. Solche Leute ignoriert man am besten, damit hilft man Ihnen am besten. Die zuständige Sachbearbeiterin kann ich gut verstehen, wenn Sie bei einem derartigen Zeitgenossen die Contenance verliert.Ach fickt euch doch ihr verdammte besser wisser Fickt euch alle ins Knie, ihr HeuchlerSie haben angeblich am 19.12.2020 einen Antrag gestellt.. Zeitreise?
Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung LgHallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im VorausTrotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Dann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll. Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung Lg
Da Sie in der vorangegangenen Reha keinen Anspruch auf Übergangsgeld hatten, besteht auch im Anschluss kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Das hat man Ihnen ja auch scheinbar schon so mitgeteilt. Da hat die zuständige Sachbearbeitung korrekt geantwortet.Guten Morgen, Von 04.01.2020-01.10.2020, jetzt meint die DRV, dass ich kein Ü-Geld bekommen haben,während mein Reha Aufenthalt und somit kein Recht habe auf zwischenübergangsgeld.Stimmt das? LGDann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll. Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung Lg
Guten Morgen, Von 04.01.2020-01.10.2020, jetzt meint die DRV, dass ich kein Ü-Geld bekommen haben,während mein Reha Aufenthalt und somit kein Recht habe auf zwischenübergangsgeld.Stimmt das? LGDann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll. Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung LgHallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen 8wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im VorausTrotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Harz 4 zwischen 600-700€Wow! Jeden Monat zusätzlich zum ALG2 600,00 Euro mehr! Aber ja doch. Wenn Sie das geschafft haben, melden sie Sich noch einmal - ein absolutes Novum in der deutschen Nachkriegsgeschichte. :)Übergangsgeld STATT Hartz4, diese Hartz-Rotze zu toppen ist ja nun nicht so schwer bei den paar Monetas! Der Fragesteller kann ja einmal sagen, wie hoch sein Hartz ist und wie hoch das Übergangsgeld. Da sind schon diverse Differenzen möglich!
Hallo Ben, ich versuche es für Dich in leichter Sprache zu erklären. Das Wort „Zwischen“ bedeutet, es muss vorher und nachher eine Leistung der Rentenversicherung, hier Übergangsgeld, geleistet werden. Du hast aber vorher eben kein Übergangsgeld sondern Arbeitslosengeld II erhalten und damit kann auch kein „ZWISCHENübergangsgeld“ gezahlt werden. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen! Kämpfe lieber für Dinge, bei denen Du auch gewinnen kannst. In diesem Fall kannst Du nur verlieren.Übergangsgeld STATT Hartz4, diese Hartz-Rotze zu toppen ist ja nun nicht so schwer bei den paar Monetas! Der Fragesteller kann ja einmal sagen, wie hoch sein Hartz ist und wie hoch das Übergangsgeld. Da sind schon diverse Differenzen möglich!Harz 4 zwischen 600-700€
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