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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld DRVB

von Ben30.10.2020 | 16:30
141 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im Voraus

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.11.2020 | 18:21

Wegen Verstößen gegen die Netikette mussten hier einige Einträge gelöscht werden. Wir bitten um Verständnis und wünschen einen friedlichen Sonntagabend.

Ihr

Admin

Experten-Antwortam 03.11.2020 | 09:15

Hallo Ben, ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht, wenn zum Ende der medizinischen Reha feststand, dass eine anschließende Durchführung der LTA erforderlich ist, zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld bestand und die LTA aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt wird. Ich denke, dass zum Ende der ambulanten Reha das Erfordernis der LTA nicht feststand (LTA wurde laut Ihren Angaben abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren bewilligt) und deshalb der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld verneint wurde. Die Höhe des Zwischenübergangsgeldes hätte sich übrigens an der Höhe des Übergangsgeldes während der vorherigen Maßnahme orientiert. Davon ausgehend, dass Sie während der ambulanten Reha und im Übergangszeitraum Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, hätten Sie durch den Bezug des Zwischenübergangsgeldes keinen finanziellen Vorteil gehabt. Ich rate Ihnen, sich den Sachverhalt nochmals von der Sachbearbeitung des bearbeitenden Rentenversicherungsträgers erläutern zu lassen.

20 Antworten

Aufpasseram 30.10.2020 | 16:54
Lies mal was Du geschrieben hast und dann sag ob Du weisst was das bedeuten soll.
Versucham 30.10.2020 | 17:25
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im Voraus
Lies mal was Du geschrieben hast und dann sag ob Du weisst was das bedeuten soll.
Er möchte wissen, ob er nicht für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Übergangsgeld gehabt hätte. Leider haut er die Daten total durcheinander(Monat/Jahr). Daher kann man leider nicht zielgerichtet antworten.
Ouzam 30.10.2020 | 19:55
Ich verstehe die Frage vollständig (und das ist bei dem Kauderwelsch schon eine Leistung) kenne aber leider die Antwort nicht.
Versucham 30.10.2020 | 20:05
Das ist schon mal ein Anfang. Jetzt braucht es nur noch jemand, der beides kann :-)
Benam 31.10.2020 | 10:27
Grundlos? Ihr seid die Leute die beleidigen, die sowieso von respektlose Wörter, da kann doch nur einen der Kragen platzen.
Benam 31.10.2020 | 10:27
Grundlos? Ihr seid die Leute die beleidigen, die sowieso von respektlose Wörter, da kann doch nur einen der Kragen platzen.
Versucham 31.10.2020 | 10:30
Sie haben angeblich am 19.12.2020 einen Antrag gestellt.. Zeitreise?
Fazitam 31.10.2020 | 20:27
Ach fickt euch doch ihr verdammte besser wisser Fickt euch alle ins Knie, ihr Heuchler
Sie haben angeblich am 19.12.2020 einen Antrag gestellt.. Zeitreise?
Es hat doch keinen Zweck. Der Fragesteller hat aufgrund seiner Intelligenz- und Schreibschwäche doch seinen eigenen Text und die Fragen dazu nicht verstanden und pöbelt dann auch noch herum. Solche Leute ignoriert man am besten, damit hilft man Ihnen am besten. Die zuständige Sachbearbeiterin kann ich gut verstehen, wenn Sie bei einem derartigen Zeitgenossen die Contenance verliert.
Also, wenn man 1+1 zusammen rechnen tut, dann sieht man ein Tipp Fehler und soll 2019 bedeuten So kleinig, Echt traurig wie manche hier mit Fragesteller umgeht, einfach zum kotzen. !!!!
Ihre ganze Sprache, Ausdrucksweise und pöbelnde Art wird Sie immer in Schwierigkeiten bringen. Wenn man schon nicht in der Lage ist sich vernünftig zu artikulieren, sollte man nicht auch noch rumstänkern. So werden Sie nichts erreichen. Stellen Sie Ihre Fragen so, dass auch andere Sie verstehen und Sie erhalten auch vernünftige Antworten.
Fragender Menscham 31.10.2020 | 20:58
Welcher Träger ist Verbindungsanstalt für Vulgarien?
Versucham 31.10.2020 | 22:06
Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Benam 31.10.2020 | 23:01
Zitat von Versuch anzeigen
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im Voraus
Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung Lg
Klartextam 01.11.2020 | 08:01
Zitat von Ben anzeigen
Ben schrieb

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn!

Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.!

meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe?

danke vor eure Hilfe im Voraus[/quote] Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr). [/quote]

Hallo danke für deine Antwort.

Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung.

Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung

Lg

Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung Lg
Dann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll. Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.
KSCam 01.11.2020 | 09:43
Eigentlich ganz einfach: Als ALG II Bezieher bekommen Sie während der Reha kein ÜG sondern das ALG II weiterbezahlt. Für die Zeit bis 01.10.2020 haben Sie weiter ALGII / Grundsicherung / sonst. Sozialgelder erhalten. Selbst wenn ein Anspruch auf Zwischen ÜG bestünde, bleibt davon doch für Sie nichts übrig, weil das mit obigen Geldern verrechnet würde. So gesehen können Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen.....oder Sie lassen ihn eben weiterlaufen und warten den Widerspruchsbescheid ab. Es erscheint mir sinnvoller sich auf die Arbeit / LTA zu konzentrieren um zukünftig wieder mit Arbeit das Leben finanzieren zu können als weiter um "Zwischen ÜG" zu kämpfen.
Korrektam 01.11.2020 | 09:41
Zitat von Ben anzeigen
Ben schrieb

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen 8wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn!

Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.!

meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe?

danke vor eure Hilfe im Voraus[/quote] Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr). [/quote]

Hallo danke für deine Antwort.

Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung.

Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung

Lg[/quote]

Dann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll.

Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.[/quote]

Guten Morgen,

Von 04.01.2020-01.10.2020,

jetzt meint die DRV, dass ich kein Ü-Geld bekommen haben,während mein Reha Aufenthalt und somit kein Recht habe auf zwischenübergangsgeld.Stimmt das?

LG

Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung Lg
Dann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll. Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.
Guten Morgen, Von 04.01.2020-01.10.2020, jetzt meint die DRV, dass ich kein Ü-Geld bekommen haben,während mein Reha Aufenthalt und somit kein Recht habe auf zwischenübergangsgeld.Stimmt das? LG
Da Sie in der vorangegangenen Reha keinen Anspruch auf Übergangsgeld hatten, besteht auch im Anschluss kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Das hat man Ihnen ja auch scheinbar schon so mitgeteilt. Da hat die zuständige Sachbearbeitung korrekt geantwortet.
Benam 01.11.2020 | 09:21
Zitat von Klartext anzeigen
Klartext schrieb

Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr). [/quote]

Hallo danke für deine Antwort.

Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung.

Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung

Lg[/quote]

Dann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll.

Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen 8wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im Voraus
Trotz aller Ungereimtheiten, Zwischenübergangsgeld erhalten Sie, wenn nach einer Maßnahme (Bspw. Reha) weitere Maßnahmen erforderlich sind und eine Pause dazwischen liegt. Zwischenübergangsgeld wird dann gezählt, wenn die erste Maßnahme bereits durch die DRV getragen wurde und auch die folgende. Eine weitere Bedingung ist, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht anderweitig sichergestellt ist. Im allgemeinen ist auch Arbeit zumutbar,es sei denn, die Arbeitsvermittlung verneint derartiges, was in Ihrem Fall wohl so ist. Entscheidende Frage scheint zu sein, wer der Träger Ihrer Reha gewesen ist?Da Sie angeben, in dieser Zeit Alg 2 bezogen zu haben, war es wohl nicht die RV? Dann gibt es wahrscheinlich auch kein Zwischenübergangsgeld. Falls es doch die RV war, könnte ein Anspruch bestehen(alle Angaben ohne Gewähr).
Hallo danke für deine Antwort. Habe den Antrag für eine ambulante Reha bei der DRV gestellt, und genehmigt bekomme am 01.12.2019-04.01.2020.In diesem Zeitraum erhielt ich weiter Grundsicherung/Harz4 und von der reha Einrichtung erhielt ich den LTA Antrag für eine Umschulung. Würde erstmal abgelehnt und nach mein Widerspruch genehmigt bekommen war anfangs April. Arbeitserprobung gemacht und jetzt Oktober fing die Vorbereitung an, Dezember dann die Umschulung Lg
Dann schreiben Sie hier mal klar und deutlich, was Sie glauben, für welchen Zeitraum genau Ihnen Zwischenübergangsgeld zustehen soll. Dann kann man Ihnen auch konkret antworten. Beschränken Sie sich dabei auf das Wesentliche, sonst wird es zu unverständlich.
Guten Morgen, Von 04.01.2020-01.10.2020, jetzt meint die DRV, dass ich kein Ü-Geld bekommen haben,während mein Reha Aufenthalt und somit kein Recht habe auf zwischenübergangsgeld.Stimmt das? LG
Max4.0am 01.11.2020 | 11:25
Wow! Jeden Monat zusätzlich zum ALG2 600,00 Euro mehr! Aber ja doch. Wenn Sie das geschafft haben, melden sie Sich noch einmal - ein absolutes Novum in der deutschen Nachkriegsgeschichte. :)
Benam 01.11.2020 | 13:37
Wow! Jeden Monat zusätzlich zum ALG2 600,00 Euro mehr! Aber ja doch. Wenn Sie das geschafft haben, melden sie Sich noch einmal - ein absolutes Novum in der deutschen Nachkriegsgeschichte. :)
Übergangsgeld STATT Hartz4, diese Hartz-Rotze zu toppen ist ja nun nicht so schwer bei den paar Monetas! Der Fragesteller kann ja einmal sagen, wie hoch sein Hartz ist und wie hoch das Übergangsgeld. Da sind schon diverse Differenzen möglich!
Harz 4 zwischen 600-700€
Leichte Spracheam 01.11.2020 | 15:13
Zitat von Ben anzeigen
Übergangsgeld STATT Hartz4, diese Hartz-Rotze zu toppen ist ja nun nicht so schwer bei den paar Monetas! Der Fragesteller kann ja einmal sagen, wie hoch sein Hartz ist und wie hoch das Übergangsgeld. Da sind schon diverse Differenzen möglich!
Harz 4 zwischen 600-700€
Hallo Ben, ich versuche es für Dich in leichter Sprache zu erklären. Das Wort „Zwischen“ bedeutet, es muss vorher und nachher eine Leistung der Rentenversicherung, hier Übergangsgeld, geleistet werden. Du hast aber vorher eben kein Übergangsgeld sondern Arbeitslosengeld II erhalten und damit kann auch kein „ZWISCHENübergangsgeld“ gezahlt werden. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen! Kämpfe lieber für Dinge, bei denen Du auch gewinnen kannst. In diesem Fall kannst Du nur verlieren.
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Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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