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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld zwischen zwei Maßnahmen

von Natimuc18.10.2019 | 16:32
445 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin bis Ende August in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeistsleben gewesen, mit dem Wunsch eine andere Ausbildung zu machen. Diese Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, habe ich in einem beruflichen Trainigszentrum absolviert.(BTZ) Hier wurde mir gesagt, dass ich während der Wartezeit, weiter Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekomme. Auf diese Aussaage habe ich michtverlassen. Auch die zuständige Rehabeberaterin der Rentenversicherung, welche mehrfach zu Besuch und Gespräch im BTZ gewesen ist, hat mich nicht darauf hingwiesen, dass mein Zwischenübergangsgeld nicht einfach so weitergezahlt wird, außer ich hätte die Wartezeit bis zum Beginn der weiteren Maßnahme, in diesem BTZ verbracht, dann hätte die auf 5 Monate bewilligte Maßnahme im BTZ um zwei Monate verlängert werden müssen. Leider war Urlabszeit und dieses BTZ eigenlich unterbesetzt, auf meine nachfrage,bei einem Mitarbeiter ob ich besser bleiben soll, oder ob ich die Wartezeit zu Hause nutzen kann, um mich auf die Poetenzialanalyse vorzubereiten, wurde mir gesagt, es würde weiterhin Übergangsgeld bezahlt.Bei einem späteren Termin mit der Rehaberaterin der Rentenversicherung Bund , wurde mir nur mitgeteilt, dass ich stabil genug sei, so lange zu Hause zu bleiben. Da hier ein Wechsel zwischen zwei Trägern stattfindet, habe ich sozusagen Wartezeit, da ich nach der nun absolvierten Potentialanalyse bei Reha&Beruf dort ab Anfang November einen Vorkurs beginne und dann ab Februar eine Ausbildung mache. Nachdem ich dann schon eine Woche zu Hause war, bekam ich vom BTZ eine Nachricht, dass ich nicht weiterhin Übergangsgeld bekomme und ein sogenanntes Zwischenübergangsgeld beantragen soll, dass habe ich dann auch gemacht. Bin nur sehr verärgert, dass ich eine falsche Auskunft von den BTZ Mitarbeitern erhalten habe und auch die Rehaberaterin, mit keiner Silbe erwähnt hat, dass einfach noch zwei Monate im BTZ bleiben muss, um weiterhin Übergangsgeld zu bekommen. Kann ich hier Schadensersatz geltend machen? Da für mich das Arbeitsamt nicht zuständig ist, habe ich mich beim Jobcenter melden müsse, hier bekomme ich aber keine Leistungen, da ich Ersparnisse habe. Allein, dass ich zu diesem Jobcenter gehen musste findde ich nicht okay, denn hätte man rechtzeitig und gut beraten, wäre ich noch in dem BTZ geblieben.Gott sei Dank beginnt die Maßnahme nächsten Monat, beim andern Träger, aber kann ich hier noch etwas geltend machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2019 | 09:15

Hallo Natimuc,

können sich zwei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nahtlos anschließen, ist für den Zwischenzeitraum der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld zu prüfen. Zwischenübergangsgeld wird nur dann gezahlt, wenn nach Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen erforderlich sind und keine sonstigen Geldleistungen gezahlt werden, mit denen Sie wirtschaftlich sicher gestellt werden. Dazu müssen dem Rentenversicherungsträger entsprechende Angaben vorliegen. In Ihrem Fall mussten diese Angaben leider vom Jobcenter bestätigt werden.

Die beschriebenen Auskünfte, dass nach den gesetzlichen Regelungen Übergangsgeld nach der ersten Leistung bis zum Beginn der zweiten Leistung weiter gezahlt wird, ist damit richtig. Ein Anspruch auf Schadenersatz dürfte somit nicht bestehen.

1 Antworten

Recht haben wollenam 18.10.2019 | 20:06
Schadenersatz können Sie nur dann erhalten, wenn Sie „beweisen“ können, dass Sie falsch beraten wurden. Der Bezug auf mündliche Aussagen dürfte da nicht ausreichen, außer die entsprechenden Personen würden eine Falschberatung zugeben. Da sollten Sie aber besser nicht von ausgehen. Letztlich werden Sie die Nichtzahlung des Zwischenübergangs akzeptieren müssen.
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