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Experten-Antwort

ZZ

von babel18.06.2012 | 08:10
1681 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird eine sogenannte Zurechnungszeit auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo babel,

wir können uns den Ausführungen von Rentenbeginnrechner nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Knut Rassmussenam 18.06.2012 | 08:14
Nein.
Rentenbeginnrechneram 18.06.2012 | 11:17
Nein. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder Tätigkeit angerechnet. Hierzu zählen beispielsweise auch Pflichtbeitragszeiten aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug und Wehr- oder Zivildienst. Nicht berücksichtigt werden jedoch Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II[. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden ebenfalls Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet und Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der Zeit von Januar 1992 bis März 1995. Auch Ersatzzeiten sind anzurechnen (§ 51 Abs. 4 SGB VI). http://de.wikipedia.org/wiki/Altersrente#Altersrente_f.C3.BCr_be…
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