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1000 Euro Studienstarthilfe jetzt beantragen

Studienanfänger unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten haben Anspruch auf einmalig 1.000 Euro. Dafür sollten sie eine aktuelle Frist nicht verpassen.

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Studentinnen und Studenten unterhalten sich im Hörsaal.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Vielerorts hat mit dem 1. April 2025 das Sommersemester begonnen. Damit läuft auch die Antragsfrist für die Studienstarthilfe, wie die Bafög-Servicestelle informiert. 
Die Studienstarthilfe ist eine Einmalzahlung von 1.000 Euro. Sie soll Studienanfängerinnen und Studienanfängern, die unter 25 Jahre alt sind und die vor Studienbeginn entweder selbst oder in der Familie Sozialleistungen bezogen haben, den Start in die akademische Laufbahn erleichtern. 
Das Geld soll bei ersten Ausgaben für das Studium helfen – sei es ein neues Tablet, die Mietkaution oder Kosten für einen Umzug – und muss nicht zurückgezahlt werden. 

Antrag auf Studienstarthilfe: Frist beachten

Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt aber eine gesetzliche Frist: Sie kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Den Antrag muss also rechtzeitig auf dem Online-Portal „Bafög-Digital" erfolgen. Erforderlich sind folgende Dokumente:
• eine Bund-ID,
• die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule und
• eine Bescheinigung, aus der sich der Bezug der Sozialleistungen im Vormonat des Studienbeginns ergibt.
Wer wissen möchte, welche Sozialleistungen dazu berechtigen, einen Antrag auf Studienstarthilfe zu stellen, kann sich auf „BAföG-Digital„ informieren. Auch die Studierendenwerke der Hochschulen helfen weiter. Für allgemeine Fragen können Interessierte auch die kostenfreie Bafög-Hotline unter 0800/ 22 36 341 erreichen.

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