Ihre-Vorsorge Logo

Finanzämter verzichten auf Beleg bei neuem Grad der Behinderung

Stiftung Warentest rät: Menschen mit Behinderung sollten aber weiter den Behindertenpauschbetrag in ihrer Steuerklärung beantragen.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junger Mann im Rollstuhl. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

München (tö). Menschen mit einer Behinderung müssen einen neu festgestellten Grad der Behinderung (GdB) seit Jahresbeginn nicht mehr mit einem Extra-Beleg dem Finanzamt mitteilen. Darauf hat die Stiftung Warentest aufmerksam gemacht. Demnach übermitteln mittlerweile die zuständigen Behörden wie die Versorgungsämter die Daten elektronisch an die Finanzämter weiter – unter der Voraussetzung, dass die gehandicapten Menschen vorher diesem Datenaustausch zugestimmt haben.

Nach Angaben der Stiftung wird nicht nur ein erstmals festgestellter GdB, sondern es werden auch Änderungen des Grades oder Merkzeichen wie „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert an die Finanzämter weitergegeben. „Lediglich für Feststellungen, die vor dem Jahr 2026 getroffen worden sind, ist ein Nachweis, beispielsweise durch eine Kopie des Behindertenausweises, erforderlich“, heißt es bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Behindertenpauschbetrag beim Finanzamt beantragen

Die Stiftung Warentest empfiehlt Betroffenen aber, die den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen wollen, diesen beim Finanzamt stets zu beantragen. In der Steuererklärung ist dafür die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ auszufüllen. Die Pauschale soll helfen, typische Zusatzkosten wegen einer Behinderung abzudecken, so dass es nicht erforderlich sein muss, alle Posten einzeln abzurechnen. 

Die jährliche Pauschale beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 Euro (Grad der Behinderung: 20) und bis zu 7.400 Euro. Die 7.400 Euro gibt es laut den Finanzbehörden in NRW für Menschen,

  • die infolge ihrer Behinderung dauerhaft hilflos sind, also das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis haben,
  • Blinde mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis und
  • Taubblinde mit dem Merkzeichen „TBI“.

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

2025 wurden anteilig so viele Elektro-Autos in der Europäischen Union neu zugelassen wie nie zuvor. Deutschland liegt über dem EU-Schnitt, aber Spitzenreiter sind andere Länder.

Time
1 Minuten

Nicht nur Wohnhäuser sind betroffen: Auch Straßenbau und Bürogebäude sind spürbar teurer geworden.

Time
2 Minuten

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält den Tankrabatt für das falsche Werkzeug. Um die zu entlasten, die das besonders nötig haben, sieht sie eine bessere Alternative.

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Time
2 Minuten

Mehr Sorgen, weniger Spielraum: Beim Geld gehen die Geschlechter auseinander. Laut einer Umfrage blicken Frauen anders auf ihre finanzielle Zukunft als Männer.

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026