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Mehr Rente ab Juli: Wie viel landet netto im Portemonnaie?

Die Rentenerhöhung ab Juli bringt einen deutlichen Zuwachs. Nur mindern Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern das Plus. Was Ruheständler unter dem Strich tatsächlich erwarten können.

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Hand tippt auf Taschenrechner. Bild: IMAGO / Westend61

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Regenstauf (dpa/tmn). Ab dem 1. Juli profitieren mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner von einer Rentenerhöhung in Höhe von 4,24 Prozent. Der neue Rentenwert, der sich in Euro je Entgeltpunkt bemisst, steigt damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Doch wie viel von dem Plus kommt eigentlich tatsächlich bei Ruheständlern im Geldbeutel an? Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hat's berechnet.

  • Ruheständler, die bislang eine Bruttomonatsrente von 500 Euro hatten, bekommen ab Juli 21,20 Euro mehr.
  • Bei einer Rente von 1.000 Euro kommen entsprechend 42,40 Euro on top.
  • Eine 1.500-Euro-Rente steigt um 63,60 Euro an.
  • Und eine Rente von 2.000 Euro erhält 84,80 Euro Zuwachs.

Allerdings kommen die Zuwächse nicht auch wirklich in dieser Höhe bei Rentnerinnen und Rentnern an. Der Grund: Krankenversicherung und Pflegebeiträge gehen davon noch ab. 

Den allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent und den Zusatzbeitrag von mittlerweile durchschnittlich 3,13 Prozent zahlen Ruheständler je zur Hälfte, die andere Hälfte trägt die Deutsche Rentenversicherung. 

Den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner vollständig. Für Kinderlose liegt dieser bei 4,2 Prozent, ansonsten bei 3,6 Prozent.

Steuer kann zusätzlich an der Erhöhung nagen

Zieht man diese gut 13 Prozent (für Kinderlose) von den jeweiligen Beträgen ab, profitieren Menschen mit 500 Euro Rente zumindest noch von etwa 18 Euro mehr im Monat, von den 42,40 Euro der 1.000-Euro-Rente verbleiben immerhin noch rund 37 Euro, bei der 1.500-Euro-Rente beträgt der Nettozuwachs rund 55 Euro und bei der 2.000-Euro-Rente rund 74 Euro. Der Brutto-Zuwachs von 4,24 Prozent schmilzt so schnell auf einen Netto-Zuwachs von 3,7 Prozent zusammen.

“Weiterhin sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig”, erklärt Lohi-Vorstand Tobias Gerauer. Wer den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt und keine steuermindernden Ausgaben geltend machen kann, muss das Plus am Jahresende noch mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. 

  • Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 12.348 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 24.696 Euro für Verheiratete.
  • Steuermindernden Ausgaben sind zum Beispiel Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen oder Krankheitskosten.

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