Ihre-Vorsorge Logo

Mehr Steuerfreiheit? Minijob und Ehrenamt kombinieren

Seit 2026 gelten höhere Verdienstgrenzen für Minijobber, Ehrenamtliche und Übungsleiter. Wer jetzt wie viel hinzuverdienen kann.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Gruppe 50+ macht Gymnastik mit Übungsleiterin. Bild: IMAGO / Camera 4

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Seit Januar 2026 dürfen Minijobber mehr verdienen – die Minijobgrenze wurde von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat angehoben. Gleichzeitig sind zudem der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich angewachsen. Wer eine entsprechende Tätigkeit ausübt, kann sich also über steuerfreie Einnahmen bis zu maximal dieser Höhe freuen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass sogar eine Kombination dieser steuerbegünstigenden Regelungen möglich ist.

Minijob plus Ehrenamt: 11.496 Euro steuerfrei pro Jahr

„Das heißt, ein Minijobber gefährdet seinen Minijobstatus nicht, wenn er zusätzlich eine Tätigkeit als Übungsleiter oder Ehrenamtler wahrnimmt, solange die Grenzbeträge von 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro nicht überschritten werden“, erklärt der stellvertretende BVL-Geschäftsführer David Martens. In Summe können so bis zu 11.496 Euro im Jahr steuerfrei verdient werden, sofern die Minjobgrenze voll ausgereizt und sowohl eine Tätigkeit als Übungsleiter als auch eine ehrenamtliche ausgeübt wird.

Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Übungsleiter- oder Ehrenamtstätigkeit auch wirklich nebenberuflich ausgeübt wird. Dafür darf sie zeitlich maximal ein Drittel einer Vollzeitstelle in Anspruch nehmen und muss einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck bei einer begünstigten Körperschaft dienen. Als nebenberuflich gilt eine Nebentätigkeit bei Einhaltung der oben genannten Kriterien auch dann, wenn gar keine hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt wird – etwa bei Ruheständlern oder Studenten.

Übungsleiter sind etwa Menschen, die als Trainer, Chorleiter, Ausbilder oder in anderen pädagogischen, künstlerischen, betreuenden oder pflegerischen Tätigkeiten Wissen weiterreichen und Dienste anbieten. Klassische Ehrenamtstätigkeiten sind etwa Engagements im Vorstand eines Vereins, als Platz- oder Kassenwart oder die Mitarbeit in einer Tierschutzorganisation.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026