Ihre-Vorsorge Logo

Steuererklärung für 2025: Warum der eigene Name auf Belegen der Apotheke jetzt wichtig ist

Seit vergangenen Jahr gelten strengere Nachweispflichten für Krankheitskosten. Was die Finanzämter bei Bedarf sehen wollen und wo es Hilfe gibt. 

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Apotheker hält ein Rezept in der Hand und spricht mit Kundin.

© Nicht definiert

München (tö). Krankenversicherte kennen den Satz inzwischen: Statt eines Rezepts, ausgedruckt auf Papier, heißt es in deutschen Arztpraxen mittlerweile fast immer: “Das Rezept ist auf Ihrer Gesundheitskarte.” Das sogenannte E-Rezept hat die alten rosa Rezeptzettel ersetzt. Das aber kann bei der nun fälligen Einkommensteuer-Erklärung für das vergangene Jahr zum Problem werden. Der Grund: Bei der Steuererklärung für 2025 gelten erstmals strengere Nachweispflichten. Darauf haben die Lohnsteuerhilfevereine hingewiesen.

Die gesetzliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein am 28. Februar 2027. So oder so, viele Steuerpflichtige werden beim Ausfüllen ihrer Formulare wieder versuchen, Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen, in der Hoffnung, damit die von der Einkommenshöhe, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängige zumutbare Belastung zu überschreiten. Doch Vorsicht: Mit Einführung des E-Rezepts haben sich die steuerlichen Spielregeln für das Absetzen von Krankheitskosten geändert.

Zwar müssen Steuerpflichtige Belege bei Abgabe der Steuererklärung nicht mehr automatisch einreichen. Will das Finanzamt aber Belege einsehen, sollten diese korrekt sein, um sich lästige Nachfragen zu ersparen und sich wie gewünscht einen Teil der Ausgaben über eine Steuererstattung zurückholen zu können. 

Hier aber gilt nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erstmals für das Steuerjahr 2025: Als Nachweis für das Finanzamt wird ein Kassenbeleg oder eine Rechnung der Apotheke benötigt, in der das Rezept eingelöst wurde. Und darauf müssen, und das ist entscheidend, der Name des Medikaments oder des medizinischen Hilfsmittels, die Art des Rezepts, der Zuzahlungsbetrag – und der Name der steuerpflichtigen Person enthalten sein. 

Während laut einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums die Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2024 noch Kassenbons oder Rechnungen der Apotheke ohne den Namen der steuerpflichtigen Person akzeptieren durften, müssten für den Veranlagungszeitraum 2025 „zwingend alle genannten Angaben enthalten sein“, so der VLH – und das offensichtlich in ausgedruckter Form. Die Belege nachträglich handschriftlich zu ergänzen, wird dem Lohnsteuerhilfeverein zufolge nicht akzeptiert.

Tipp: Korrekte Belege nachträglich besorgen

Belege von Krankheitskosten werden allerdings häufig zunächst einmal unbesehen in eine Schublade geworfen oder bei den Steuerbelegen eingeordnet. Kaum eine oder einer dürfte jedoch bereits im vergangenen Jahr beim Einlösen von E-Rezepten in der Apotheke nachgeprüft haben, ob der Kassenbon die neuen Anforderungen der Finanzämter erfüllt. Meist führt die Stammapotheke aber ein Kundenkonto, in dem alle Käufe aufgeführt sind. „Auf Nachfrage können Apotheken noch nachträglich Ersatzbelege oder im Idealfall eine übersichtliche Jahresaufstellung für den Steuerpflichtigen mit allen Medikamenten ausdrucken“, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Vom neuen Jahr an wird der elektronische Steuerbescheid zum Regelfall. Wer den Steuerbescheid in Papierform möchte, muss selbst aktiv werden. Was künftig gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Time
1 Minuten

Die Ministerpräsidenten wollen, dass der Bund rasch einen Vorschlag zur Begrenzung der Spritpreise vorlegt. Niedersachsens Regierungschef sieht darin eine Frage der Gerechtigkeit.

Time
2 Minuten

Die E-Auto-Prämie ist stark gefragt, doch Umweltminister Carsten Schneider gibt Entwarnung: Erstmal soll das Geld reichen.

Time
2 Minuten

Die Beiträge steigen um mehr als zehn Prozent für gut die Hälfte der Privatversicherten. Das liegt vor allem an den höheren Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekanntgegeben hat.

Time
2 Minuten

Wer Angehörige regelmäßig zur Pflege besucht, trägt oft hohe Fahrtkosten. Ein Urteil zeigt, warum diese Ausgaben steuerlich nicht immer anerkannt werden.

Time
3 Minuten

Der Tankrabatt ist seit einigen Wochen in Kraft. Die große Mehrheit merkt beim Tanken aber keine spürbare Entlastung, wie eine Umfrage zeigt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026