Ihre-Vorsorge Logo

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Kosten können Steuer senken

Wer auf dem Weg zur Arbeit verunfallt, dem entstehen oft Kosten für Reparatur oder Neukauf des beschädigten Eigentums. Kommt die Versicherung nicht dafür auf, kommt zumindest ein Steuerabzug infrage.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Kosten können Steuer senken

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Schnee und Eis auf Straßen oder Radwegen können den Arbeitsweg im Winter zur Rutschpartie machen. Ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß: Ein Sturz oder Blechschaden kann schneller passieren als gedacht. 

Neben der Frage nach der Versicherung lohnt sich, wenn etwas passiert ist, auch der Blick auf die Steuer. Denn ein Wegeunfall ist nicht nur ein Fall für die Berufsgenossenschaft, sondern kann auch die Werbungskosten erhöhen und damit die Steuerlast senken.

Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen?

Der Grund: Beruflich bedingte Wege gelten als Arbeitswege. Unfälle auf dieser Strecke sind in der Regel gesetzlich unfallversichert – eine Grundvoraussetzung für einen möglichen Steuerabzug. „Kommt es auf diesen Weg zu einem Unfall und dadurch zu einem Schaden, können Unfallkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das geht allerdings nur dann, wenn der Schaden nicht etwa von einer Versicherung reguliert worden ist.

Aber welche Positionen erkennt das Finanzamt konkret an? Reparatur- und Abschleppkosten, Gutachter- und Werkstattrechnungen, die Selbstbeteiligung der Kfz-Versicherung, aber auch Arzt- und Fahrtkosten, die direkt mit dem Unfall zusammenhängen. Selbst beschädigte Kleidung oder Arbeitsutensilien können Daniela Karbe-Geßler zufolge angesetzt werden, sofern der Schaden auf dem Arbeitsweg entstanden ist. 

Unfalldokumentation ist für Nachweis unerlässlich

Abziehbar ist aber immer nur die eigene tatsächliche finanzielle Belastung. Kommt also eine Versicherung komplett für den entstandenen Schaden auf, können Geschädigte ihre Unfallkosten nicht mehr als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Werden Kosten nur teilweise ersetzt, ist lediglich der verbleibende Eigenanteil absetzbar.

Eine Nutzungsausfallentschädigung oder Erstattung von Sachschäden gilt dem Bund der Steuerzahler zufolge ebenfalls als Kostenersatz und muss gegengerechnet werden, selbst wenn die Zahlung nicht dieselbe Position betrifft.

Auch Fußgänger und Radfahrer können Kosten ansetzen

Für Fußgänger oder Radfahrer gilt: Auch ohne Auto kann ein Unfall im Schnee Werbungskosten erzeugen, etwa wenn Reparaturen am Rad oder an anderen Sachgegenständen erforderlich werden. Wichtig ist dann die saubere Dokumentation: Unfallbericht, Versicherungsabrechnung, Rechnungen und optional Fotos sollten abgelegt werden. Nur so lässt sich die Eigenbelastung bei Nachfragen des Finanzamts glaubhaft nachweisen.

Ganz unabhängig von Unfällen können für Arbeitswege Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. 38 Cent pro Kilometer des einfachen Weges für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt das Finanzamt ab 2026. Berufliche Reisekosten können je gefahrenem Kilometer mit 30 Cent angesetzt werden.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026