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Was die Abschaffung der EEG-Umlage Verbrauchern wirklich bringt

Am 1. Juli entfällt die EEG-Umlage auf den Strompreis. Wird der Saft aus der Steckdose nun billiger? Energie-Experten sind skeptisch.

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Ältere Frau sitzt vor einem Heizkörper und hält eine Rechnung in der Hand. Bild: IMAGO / marina13 / Panthermedia

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Berlin (dpa). Stromkunden sollen ab Sommer mit einer milliardenschweren Maßnahme entlastet werden – doch ist es am Ende nur ein Tropfen auf den heißen Stein? Der Bundestag stimmte am Donnerstag einer Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli zu. Was aber bringt das unterm Strich? Aus Sicht von Energieexperten und Vergleichsportalen nicht viel.

Die Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Bisher beträgt die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Sie war zu Jahresbeginn auch mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Das soll Verbraucher entlasten sowie Firmen, die bisher die volle Umlage zahlen – stromkostenintensive Firmen müssen nur eine reduzierte Umlage zahlen.

Familienhaushalt könnte 300 Euro im Jahr sparen – theoretisch

Unter normalen Umständen würde die Absenkung der EEG-Umlage den Strompreis senken, wenn die Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben werden, sagte die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Ein vierköpfiger Haushalt könnte so bis zu 300 Euro im Jahr einsparen. „Allerdings haben sich die Strompreise an der Börse durch steigende Kohle-, Gas- und CO2-Preise erhöht, fossile Energien machen den Strom teuer.“

Stromunternehmen würden diese Preissteigerung überproportional weitergeben, so dass die Absenkung der EEG-Umlage lediglich zu einer weniger starken Strompreissteigerung führen werde, so Kemfert. Nur ein schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien wirke strompreissenkend. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte: „Für viele ist der Wegfall der Umlage nur ein Tropfen auf den heißen Stein, insbesondere für Geringverdienende.“

Der Wegfall der Umlage mildere den starken Anstieg der Energiekosten nur geringfügig, so Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. „Die Abschaffung der EEG-Umlage dämpft den starken Strompreisanstieg in diesem Jahr nur ab“, sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Energieversorger müssen Absenkung weitergeben

Damit die Absenkung der Umlage von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben. Es gehe nicht um eine Erhöhung der „Margen von Stromlieferanten“, heißt es im Gesetzentwurf. BDEW-Chefin Kerstin Andreae sagte, die Absenkung würde im Rahmen einer Neukalkulation der Preise durch die Unternehmen so oder so berücksichtigt. Die Pflicht zur Weitergabe der Absenkung werde daher als unkritisch bewertet.

Das Verbot, die Preissenkung direkt zum 1. Juli mit gestiegenen Beschaffungskosten gegenzurechnen, führe jedoch zu Mehraufwand, wenn Unternehmen sowieso eine Preisänderung auf Grund der drastisch gestiegenen Beschaffungskosten durchführen müssten. „Auch für Kunden wird es eher verwirrend sein, falls dadurch in kurzer Folge zweimal der Preis für Strom geändert wird.“

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