Hausarzt-Mangel: So finden Sie den richtigen Mediziner
Deutschland sucht den Hausarzt
Viele Menschen haben in Deutschland einen festen Hausarzt. Doch vor allem auf dem Land finden ältere Mediziner oft keinen Nachfolger – Praxen drohen zu schließen. Gleichzeitig sollen Hausärzte im geplanten Primärarztsystem künftig eine noch zentralere Rolle spielen. Erfahren Sie, was ein Hausarzt Ihnen bietet und wie sie ihn finden können.
Muss ich einen Hausarzt haben?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Hausarzt zu wählen – auch nicht bei einem künftigen Primärarztsystem. Ziel eines solchen Systems wäre, die Wege zu Fachärzten zu steuern, nicht eine Zwangsbindung an eine bestimmte Praxis. Sinnvoll wird ein fester Hausarzt vor allem, wenn Sie chronisch krank sind, regelmäßig Medikamente brauchen oder viele Fachärzte aufsuchen und jemand den Überblick behalten soll.
„Wir nehmen keine neuen Patienten“ – ist das erlaubt?
Ja. Vertragsärzte sind zwar zur Versorgung der gesetzlich Versicherten verpflichtet, können aber aus Kapazitätsgründen neue Patienten ablehnen. Unzulässig wäre nur eine Ablehnung aus diskriminierenden Gründen, etwa wegen Herkunft oder Religion. Tipp: Versuchen Sie weitere Praxen im Umkreis, fragen Sie nach Aufnahme als Vertretungs- oder Notfallpatient, wenden Sie sich an die Terminservicestelle (116 117) oder bitten Sie Ihre Krankenkasse aktiv um Unterstützung.
In vielen Regionen Deutschlands droht ein deutlicher Hausarztmangel. Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung und des Barmer-Instituts zufolge sind bereits rund 5.000 Hausarztsitze unbesetzt, bis 2040 kommen voraussichtlich weitere 1.300 hinzu. Besonders Kleinstädte und ländliche Räume laufen Gefahr, in eine angespannte Versorgungslage oder sogar Unterversorgung zu geraten – wenn mehr als ein Viertel der vorgesehenen Sitze nicht besetzt ist.
Um Versorgungslücken zu überbrücken, setzen manche Regionen auf mobile Arztpraxen: Busse oder Arztwagen, ausgestattet wie eine kleine Praxis, die nach Fahrplan verschiedene Orte anfahren. Dort können Patienten sich untersuchen lassen, Rezepte erhalten und Kontrollen durchführen – ein wichtiges Angebot vor allem für ältere Menschen ohne Praxis im Ort.
Darf mich eine Praxis auch ablehnen, wenn ich akut behandlungsbedürftig bin?
Praxen können Patientinnen und Patienten zwar für die laufende Behandlung ablehnen. Das gilt jedoch nicht, wenn ein akuter, behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt. Bei Notfällen oder akuten Zuständen mit drohenden ernsten Schäden (z.B. starke Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinsstörung) besteht eine Behandlungspflicht – selbst wenn die Praxis überlastet ist. In solchen Fällen muss zumindest eine sofortige Ersteinschätzung bzw. Notfallversorgung erfolgen; gegebenenfalls folgt die sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. Man darf Sie jedenfalls nicht einfach wegschicken.
Kann ich mich auch direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses wenden?
Bei lebensbedrohlichen Beschwerden – etwa Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, schwere Luftnot oder Bewusstseinsstörungen sollten Sie sofort die Notrufnummer 112 wählen. In solchen Situationen ist die Notaufnahme des Krankenhauses der richtige Ort.
Viele Menschen gehen jedoch auch bei alltäglichen oder länger bestehenden Beschwerden direkt in die Notaufnahme, obwohl kein echter Notfall vorliegt. Das führt zu langen Wartezeiten und überlasteten Kliniken – und wichtige Notfälle können schwerer erkannt werden. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Probleme sind in erster Linie Hausärztinnen und Hausärzte zuständig. Ist Ihre Praxis geschlossen und Sie brauchen ärztliche Hilfe, die nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten kann, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116 117.
Kann mir meine Krankenkasse bei der Arztsuche helfen?
Ja. Ihre Krankenkasse muss Ihnen zwar keinen bestimmten Arzt besorgen, unterstützt aber bei der Suche. Sie nennt Praxen, die noch Patienten aufnehmen – manchmal auch 20 oder 30 Kilometer entfernt – und arbeitet teilweise mit Servicestellen wie der 116 117 zusammen, um Termine zu vermitteln.
Kann ich meinen Hausarzt einfach wechseln?
Grundsätzlich ja. Die freie Arztwahl ist gesetzlich verankert. Wer nicht in ein Hausarztprogramm (hausarztzentrierte Versorgung, HzV) eingeschrieben ist, kann ohne besondere Formalitäten die Praxis wechseln. Theoretisch können Sie auch mehrere Hausärzte aufsuchen; sinnvoll ist das aber nur in Ausnahmefällen, weil sonst der Überblick über Ihre Behandlung leidet.
Darf ich meine Patientenakte beim Arztwechsel mitnehmen?
Sie haben das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und Kopien zu erhalten (§ 630g BGB). Die Originalakte bleibt beim bisherigen Arzt und muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Sie können sich Kopien oder elektronische Abschriften geben lassen oder darum bitten, dass wichtige Unterlagen direkt an die neue Praxis geschickt werden. Langfristig soll die elektronische Patientenakte (ePA) den Wechsel erleichtern, weil Befunde digital verfügbar sind.
Muss ich in der Arztpraxis begründen, warum ich den Arzt wechseln will?
Nein, Sie müssen keinen Grund nennen. Sie nehmen einfach Ihr Recht auf freie Arztwahl wahr. Es kann aber sinnvoll sein, offen zu sagen, was Sie gestört hat – etwa:
- wenn Sie das Gefühl hatten, Ihre Fragen wurden abgewiegelt,
- wenn wichtige Befunde aus Ihrer Sicht nicht erklärt wurden.
- So bekommt die Praxis zumindest die Chance, etwas zu verbessern.
Was gilt, wenn ich mich bei meiner Kasse in ein Hausarztprogramm eingeschrieben habe?
Dann sind Sie für einen bestimmten Zeitraum – meist für ein Jahr – an eine Praxis gebunden. Ein Wechsel ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft, etwa bei Praxisaufgabe, Umzug oder schwerwiegendem Vertrauensverlust. Klären Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse, welche Regeln genau gelten und ob Sie realistisch einen neuen Hausarzt in erreichbarer Entfernung finden.
Was spricht für die Einschreibung in ein solches Hausarztprogramm?
Ein Hausarztvertrag kann Ihnen folgende Vorteile bringen:
- Sie haben eine vertraute Ansprechperson für (fast) alle Gesundheitsfragen.
- Sie erhalten oft zusätzliche Vorsorgeangebote oder Gesundheitschecks.
- Ihre Behandlung kann besser abgestimmt werden; Doppeluntersuchungen und unnötige Praxiswechsel lassen sich eher vermeiden.
Hausbesuche – wann sind sie möglich?
Hausbesuche gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich von Hausärztinnen und Hausärzten, wenn es Patientinnen oder Patienten wegen ihres Gesundheitszustands nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in die Praxis zu kommen. Dies gilt innerhalb des „üblichen Praxisbereichs“. Wie weit dieser reicht, ist nicht in Kilometern festgeschrieben. Er richtet sich nach der örtlichen Struktur: In einer Großstadt kann eine Praxis auf der anderen Seite der Stadt bereits außerhalb dieses Bereichs liegen, auf dem Land können weitere Entfernungen üblich sein.
Tipp: Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, in welchem räumlichen Bereich sie oder er normalerweise Hausbesuche macht. Auch außerhalb dieses Bereichs kann in dringenden Fällen eine Pflicht zum Hausbesuch bestehen, zum Beispiel wenn kein anderer erreichbarer Arzt für dieses Gebiet zuständig ist.
Ich bin umgezogen und finde keinen neuen Hausarzt. Was tun?
Auch am neuen Wohnort darf eine volle Praxis neue Patienten ablehnen. Machen Sie deutlich, dass Sie neu im Ort sind und bisher keinen Hausarzt dort haben, und fragen Sie nach einer Basisaufnahme, etwa für Dauerrezepte und Akutfälle. Parallel sollten Sie andere Praxen im weiteren Umkreis anfragen und sowohl Krankenkasse als auch 116 117 um Unterstützung bitten.
Muss ich vor dem Facharztbesuch zum Hausarzt?
Derzeit (Stand: Frühjahr 2026) gibt es freiwillige Hausarztmodelle, in denen der Hausarzt als „Lotse“ viele Facharztkontakte koordiniert. Hier gilt also die Regel: Zunächst zum Hausarzt – danach zum Facharzt. Ausnahmen gelten für Gynäkologen, Zahnärzte, Augenärzte, Kinderärzte sowie Notfallbehandlungen.
Hinweis: Ohne einen speziellen Vertrag zur hausärztlichen Versorgung brauchen Sie für den Facharzt nicht unbedingt eine Überweisung. Trotzdem ist es oft sinnvoll, mit einer Überweisung dorthin zu gehen: So ist fachlich klar, warum Sie sich vorstellen, und es wird ein Arztbrief an den Hausarzt erwartet. Sie können beim Facharzt auch ausdrücklich darum bitten, den Befund an Ihre Hausarztpraxis zu schicken.
Was ändert sich durch das geplante Primärarztsystem?
Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber die Politik plant zentrale erste Anlaufstellen im ambulanten System – meist Hausärzte, teils auch Kinderärzte oder Gynäkologen. Von dort soll der Weg zu vielen Fachärzten gesteuert werden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Wartezeiten zu verkürzen und Kosten besser zu kontrollieren. Vom Prinzip her ähnelt das der heutigen hausarztzentrierten Versorgung, wäre für gesetzlich Versicherte aber deutlich verbindlicher.
