Oldenburg/Bremen (iv/drv). Was ist eine Anschlussheilbehandlung? Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen erklärt den Begriff, der oft in Zusammenhang mit einer Rehabilitation fällt.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der Rehabilitation nach einer stationären Krankenhausbehandlung zum Beispiel wegen eines akuten Herzinfarktes, einer Bandscheibenoperation oder anderer Erkrankungen. Ziel der AHB ist die Wiedereingliederung der Patienten in das Berufs- und Alltagsleben. Sie kann stationär sowie ganztägig ambulant durchgeführt werden.
Antrag einer AHB bei der Deutschen Rentenversicherung
Um eine AHB machen zu können, muss der oder die Versicherte einen Antrag stellen. Erste Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes im Krankenhaus. Die Bewilligung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Anschlussheilbehandlung erfolgt zeitnah nach Krankenhausaufenthalt
Die AHB wird in ausgewählten Einrichtungen durchgeführt und umfasst alle therapeutischen Leistungen, die zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich sind. Sie soll zeitnah „innerhalb von 14 Tagen“ nach dem Ende der Krankenhausbehandlung beginnen.
