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G-BA-Chef fordert weniger Krankenhäuser in Deutschland

Jede dritte Klinik sei verzichtbar, meint der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Josef Hecken.

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Berlin (dpa). Deutschland hat nach Ansicht des Chefs der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, Josef Hecken, zu viele Krankenhäuser. „Wir haben zurzeit 1.900 Krankenhäuser, 1.200 wären genug“, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Die Kliniken müssten künftig die Arbeit klüger untereinander aufteilen, forderte Hecken. Kleinere Krankenhäuser auf dem Land sollten sich auf einfache Eingriffe beschränken, während anspruchsvolle Operationen nur in darauf spezialisierten Zentren durchgeführt werden sollten. „Das wäre gut für die Wirtschaftlichkeit und für die medizinische Qualität.“ Um den zu erwartenden weiteren Anstieg der Krankenhauskosten zu bremsen, sei eine umfassende Strukturreform nötig.

Mehr Spezialisierung und Reduzierung in Ballungsgebieten

Im Sommer 2019 hatte die Bertelsmann-Stiftung mit einer Studie zur Krankenhausdichte in Deutschland für Wirbel gesorgt. Darin wurde vorgeschlagen, die Zahl der Kliniken auf unter 600 zu reduzieren. Die Bündelung von Ärzten und Pflegepersonal sowie Geräten in weniger Krankenhäusern würde zu einer höheren Versorgungsqualität führen, hatten die Autoren argumentiert. Ärztevertreter und Kliniken hatten mit massiver Kritik reagiert.

Auch die Krankenkassen sehen Reformbedarf bei den Kliniken. Es brauche die Sicherung der notwendigen Landkrankenhäuser, mehr Spezialisierung für besonders schwere Fälle und insgesamt deutlich bessere Bedingungen für die Pflege am Krankenbett, sagte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Krankenkassen, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. „Für die gute Versorgung der Bevölkerung ist es gerade in Ballungsgebieten sinnvoll, sich auf die wirklich notwendigen Kliniken zu konzentrieren“, fügte er hinzu.

Der Bundesausschuss ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt. Er ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und entscheidet beispielsweise darüber, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

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