Als wichtiger Teil des Gesundheitssystems mussten wir zudem Entscheidungen der Landes- und Bundespolitik abwarten. Hätten wir unsere Kliniken sofort und auf unbestimmte Zeit geschlossen, hätte die Politik nicht mehr die Option, dass Reha-Kliniken die Akutkliniken bei der Bekämpfung der Coronakrise unterstützen. So ist es ja derzeit angedacht.
Hinzu kommt, dass Reha-Kliniken der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter unterliegen. Diese können Schließungen veranlassen.
Sie können fest davon ausgehen, dass alle Kliniken derzeit im engen Kontakt mit den Gesundheitsbehörden stehen. Außerdem würde ein Verbot auch Menschen treffen, für die eine Reha in diesen Zeiten besonders wichtig ist
Nebeneffekt: Indem Akutkliniken diese Patienten an uns übergeben, schaffen sie Kapazitäten für die kommenden Corona-Fälle.
Übrigens: Wer krank ist, in angeordneter Quarantäne lebt oder sich mit COVID-19 infiziert hat, gilt als „nicht rehafähig“. Betroffene sollten sich umgehend bei ihrem Rentenversicherungsträger und der Klinik melden und absagen – Attest reicht.
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