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Endspurt für freiwillige Rentenbeiträge

Viele Versicherte können sich zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Wer das noch vor Ende des Jahres tut, kann dabei viel Geld sparen.

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Mann mittleren Alters sitzt in der Küche mit Laptop, Smartphone und Taschenrechner und hält ein Dokument in der Hand. Bild: IMAGO / Shotshop / Stockbroker xtra

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Beispiel: Wann sich freiwillige Rentenbeträge lohnen können

Herr Müller hat mit 50 bereits 25 Jahre mit Pflichtversicherungsbeiträgen auf seinem Rentenkonto hat. Er kann bis zum Alter von 63 Jahren auf 38 Versicherungsjahre kommen. Damit wären die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt. 

Diese Rente gibt es normalerweise mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Von den Rentenpunkten, die Herr Müller bis 63 auf seinem Rentenkonto angesammelt hat, würden also normalerweise 14,4 Prozent abgezogen. Diesen Abzug kann Herr Müller durch Ausgleichszahlungen ganz oder teilweise vermeiden.

Rentenexperten sprechen von der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters. So lautet die sperrige Überschrift des Paragraphs 187a des sechsten Sozialgesetzbuchs.

Warum soll ich freiwillige Rentenbeiträge noch 2023 zahlen?

2024 gibt es weniger Rente für das gleiche Geld. Oder umgekehrt: Für die gleiche Rente muss man im kommenden Jahr höhere Beträge auf den Tisch legen. 

Das liegt daran, dass das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten 2024 deutlich höher ist als 2023. Festgelegt wird dieses in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. 2024 steigt es von 43.142 Euro auf 45.358 Euro

Generell gilt: Wer entsprechend des jeweiligen Durchschnittsentgelts Beiträge in die Rentenkasse zahlt, erwirbt einen Rentenpunkt („Entgeltpunkt“). Ein Rentenpunkt kostet beim derzeitigen Beitragssatz von 18,6 Prozent in diesem Jahr 8019 Euro, 2024 werden es 8437 Euro sei, also 418 Euro oder 5,1 Prozent mehr.

Wie viel Rente bringt ein Rentenpunkt?

Ein Rentenpunkt bringt aktuell eine monatliche Rente von 37,60 Euro, aufs Jahr umgerechnet sind das 451,20 Euro. Dieser Wert erhöht sich jährlich vor allem dadurch, dass der Rentenwert in erster Linie der Entwicklung der Löhne der abhängig Beschäftigten folgt.

Wann lohnen sich freiwillige Rentenbeiträge?

Lässt man die Steuervorteile und die jährliche Rentensteigerung außer Acht, so rechnet sich die freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse derzeit nach etwa 18 Jahren. Mit diesem Verhältnis von Einzahlung und Ertrag kann keine herkömmliche private Rentenversicherung konkurrieren. Doch klar ist: Jede Rente ist eine Wette auf ein langes Leben.

Wie kann ich 2023 freiwillige Rentenbeiträge leisten?

Am besten sollten Sie möglichst schnell einen Antrag auf Ausgleichszahlungen stellen. Das geht mit dem Formular V0210, das Sie sich im Internet herunterladen können. Eine Gebrauchsanweisung für dieses Formular und zur Antragstellung finden Sie hier: „Rentenminderung ausgleichen – so geht's

Was gilt, wenn der Bescheid der Rentenversicherung erst 2024 eingeht?

Kein Problem, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es komme nicht darauf an, wann genau der Bescheid über die möglichen Ausgleichszahlungen beim Versicherten eintrifft. „Die Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Rentenversicherungsträger wirkt sich nicht zu Lasten des Versicherten aus.“ Verzögert sich der Bescheid, „wird der Umrechnungsfaktor herangezogen, der im Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung der Auskunft beziehungsweise der Erklärung nach § 187a Abs. 1 SGB VI gilt“. 

Wer also den Antrag auf Ausgleichszahlung noch in 2023 stellt, für den gelten die günstigeren Werte dieses Jahres – auch wenn der Bescheid beispielsweise erst im Februar 2024 eingeht. Dies gilt allerdings laut Manthey nur, wenn die Beiträge „innerhalb einer angemessenen Frist – drei Monate bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, sechs Monate bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland – nach Erhalt der Auskunft auch tatsächlich gezahlt werden“.

Kann ich die Ausgleichszahlung in 2023 auch ohne Bescheid leisten?

Auch das geht, erklärt der Experte der Rentenversicherung Bund: „Werden von Versicherten Beiträge nach § 187a SGB VI gezahlt, ohne dass zuvor eine Besondere Auskunft nach § 109 SGB VI erteilt wurde, wird dies als formloser Antrag für die Erteilung einer besonderen Rentenauskunft gewertet.“ Der formelle Antrag kann dann später nachgereicht werden. „Als Antragsdatum gilt dann der Wertstellungstag des Geldeingangs.“ Noch 2023 zu zahlen, kann dabei vor allem aus steuerlichen Gründen interessant sein.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Ausgleichszahlung?

2023 können Sie als Alleinstehender bis zu 26.528 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Diese sind steuerlich voll absetzbar. Für Verheiratete und offiziell Verpartnerte gilt der doppelte Betrag. 

Wichtig dabei: Bei Arbeitnehmern werden hierauf die vollen Beiträge, die schon vom Beschäftigungsverhältnis in die Rentenkasse geflossen sind, angerechnet, also auch der so genannte Arbeitgeberanteil.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt 2023 einschließlich des Arbeitgeberanteils 25.000 Euro in die Rentenkasse. Zusätzlich kann das Paar noch bis zu 28.056 Euro (2 x 26.528 minus 25.000) an Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse geltend machen. Dieser Betrag ist steuerlich voll absetztbar. Was darüber hinausgeht, bringt keine Steuerersparnis.

Tipp für privat versicherte Gutverdiener

Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto mehr lohnt sich die Ausgleichszahlung. Dafür sorgt die Steuerprogression. Für Besserverdiener kann es sich lohnen, 2023 den Antrag auf Ausgleichszahlungen zu stellen und die Ausgleichszahlungen aufzuteilen: Ein Teil kann noch in 2023 fließen, der Rest in 2024. Hierdurch werden die Steuerspitzen gekappt. Unterm Strich rechnet sich für Gutverdiener die Ausgleichszahlung in die Rentenkasse mitunter schon nach zehn Jahren Rentenbezug. Natürlich kann die Ausgleichszahlung auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Es sind auch mehrere Zahlungen möglich. 


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