Flexirente: Lebenslanger Steuervorteil durch eine frühe 10-Prozent-Teilrente
Job plus 10-Prozent-Teilrente
Damit kann beispielsweise ein 61-jähriger Schwerbehinderter 10 Prozent seiner Rente beziehen – und weiterarbeiten, gegebenenfalls unverändert oder auch mit einer geringfügig verkürzten Arbeitszeit.
Der Bezug der Minirente bringt einen mehrfachen Vorteil: Rentenabschläge gibt es dann nur auf die bereits bezogene Minirente, auf die 90 Prozent der noch nicht bezogenen Rente jedoch nicht.
Zudem steigt die spätere Voll-Rente durch die weiter gezahlten Versicherungsbeiträge noch deutlich an. Wichtig ist dazu aber der Steuervorteil.
Nehmen wir beispielsweise einen Schwerbehinderten, Jahrgang 1957. Im Januar dieses Jahres ist er 60 Jahre und elf Monate alt geworden. Damit könnte er seit Februar 2018 das vorgezogene Altersruhegeld für Schwerbehinderte beziehen. Er hat sich dagegen entschieden, weil er erst Anfang 2023 ganz regulär in Rente gehen will.
Nimmt er jetzt jedoch wenigstens eine 10-Prozent-Teilrente in Anspruch – also ein Zehntel seiner Rente –, so bleibt er auf der der „Steuertreppe“ im Jahr 2018 stehen. Bei der Rentenbesteuerung ist nämlich „der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend“, heißt es im Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums.
Mehr noch: Am ursprünglichen Rentenbeginn-Jahr ändert sich selbst dann nichts wenn „die bewilligte Rente bis auf 0 Euro gekürzt (wird), z.B. weil eigene Einkünfte anzurechnen sind“. Diese Kürzung der Rente „unterbricht die Laufzeit der Rente nicht“, ist dort zu lesen.
Steuerpflicht steigt durch nachgelagerte Besteuerung
4,41 Millionen Rentner werden in diesem Jahr Steuer zahlen müssen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Jahr für Jahr werden mehr Rentner vom Fiskus zur Kasse gebeten.
Dafür sorgt der für jeden neuen Rentnerjahrgang geringere Rentenfreibetrag – durch die nachgelagerte Besteuerung: Wer 2022 in den Ruhestand geht, muss diese zu 82 Prozent versteuern.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil in Ein-Prozent-Schritten, bis 2040 Renten zu 100 Prozent besteuert werden.
Dafür sind für Berufstätige die Beiträge zur Basis-Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.
Um den zu versteuernden Anteil der Rente gering zu halten, kann es sich für ältere Arbeitnehmer lohnen, frühzeitig eine 10-Prozent-Teilrente in Anspruch zu nehmen.
Video Flexirente: Die neuen Möglichkeiten
Abschläge zahlen und früher in Rente gehen oder weiter arbeiten und die Rente steigern – mit der Flexirente können Arbeitnehmer den Übergang in die Rente flexibler gestalten.
Teilrente zum Teil schon ab 61
Die meisten Arbeitnehmer können ab 63 vorzeitig in Rente gehen, Schwerbehinderte derzeit meist ab (knapp) 61. Viele Arbeitnehmer scheuen vor einem vorzeitigen Renteneintritt zurück. Sei es, weil ihnen ihre Rente noch zu niedrig erscheint, sei es, weil ihnen die Lust an der Arbeit noch nicht vergangen ist.
Für viele ältere Arbeitnehmer kann aber die 2017 eingeführte Flexirente durchaus interessant sein. Denn seitdem können alle Altersrenten mit einem beliebig hohen Anteil ab 10 Prozent in Anspruch genommen werden.
Das kann sich aus steuerlichen Gründen lohnen: Arbeitnehmer werden zu Flexirentnern und verlegen den Renteneintritt sozusagen nach vorn. Wer 2022 schon eine Teilrente bezieht, muss diese nur zu 82 Prozent versteuern.
Warten der gleiche Arbeitnehmer/die gleiche Arbeitnehmerin mit dem Renteneintritt noch ein paar Jahre, muss schon ein deutlich höherer Anteil der Rente versteuert werden. 2025 sind es für Neurentner also beispielsweise 85 Prozent.
