Ihre-Vorsorge Logo

Flexirente: Lebenslanger Steuervorteil durch eine frühe 10-Prozent-Teilrente

Jedes Jahr müssen mehr Rentner Steuern zahlen. Mit dem frühzeitigen Bezug einer 10-Prozent-Teilrente können Bald-Rentner gegensteuern.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Aktive Senioren fahren Fahrrad. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Flexirente: Lebenslanger Steuervorteil durch eine frühe 10-Prozent-Teilrente

Job plus 10-Prozent-Teilrente

Damit kann beispielsweise ein 61-jähriger Schwerbehinderter 10 Prozent seiner Rente beziehen – und weiterarbeiten, gegebenenfalls unverändert oder auch mit einer geringfügig verkürzten Arbeitszeit.

Der Bezug der Minirente bringt einen mehrfachen Vorteil: Rentenabschläge gibt es dann nur auf die bereits bezogene Minirente, auf die 90 Prozent der noch nicht bezogenen Rente jedoch nicht.

Zudem steigt die spätere Voll-Rente durch die weiter gezahlten Versicherungsbeiträge noch deutlich an. Wichtig ist dazu aber der Steuervorteil.

Nehmen wir beispielsweise einen Schwerbehinderten, Jahrgang 1957. Im Januar dieses Jahres ist er 60 Jahre und elf Monate alt geworden. Damit könnte er seit Februar 2018 das vorgezogene Altersruhegeld für Schwerbehinderte beziehen. Er hat sich dagegen entschieden, weil er erst Anfang 2023 ganz regulär in Rente gehen will.

Nimmt er jetzt jedoch wenigstens eine 10-Prozent-Teilrente in Anspruch – also ein Zehntel seiner Rente –, so bleibt er auf der der „Steuertreppe“ im Jahr 2018 stehen. Bei der Rentenbesteuerung ist nämlich „der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend“, heißt es im Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums.

Mehr noch: Am ursprünglichen Rentenbeginn-Jahr ändert sich selbst dann nichts wenn „die bewilligte Rente bis auf 0 Euro gekürzt (wird), z.B. weil eigene Einkünfte anzurechnen sind“. Diese Kürzung der Rente „unterbricht die Laufzeit der Rente nicht“, ist dort zu lesen.

Steuerpflicht steigt durch nachgelagerte Besteuerung

4,41 Millionen Rentner werden in diesem Jahr Steuer zahlen müssen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Jahr für Jahr werden mehr Rentner vom Fiskus zur Kasse gebeten.

Dafür sorgt der für jeden neuen Rentnerjahrgang geringere Rentenfreibetrag – durch die nachgelagerte Besteuerung: Wer 2022 in den Ruhestand geht, muss diese zu 82 Prozent versteuern.

Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil in Ein-Prozent-Schritten, bis 2040 Renten zu 100 Prozent besteuert werden.

Dafür sind für Berufstätige die Beiträge zur Basis-Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.

Um den zu versteuernden Anteil der Rente gering zu halten, kann es sich für ältere Arbeitnehmer lohnen, frühzeitig eine 10-Prozent-Teilrente in Anspruch zu nehmen.

Video Flexirente: Die neuen Möglichkeiten


Abschläge zahlen und früher in Rente gehen oder weiter arbeiten und die Rente steigern – mit der Flexirente können Arbeitnehmer den Übergang in die Rente flexibler gestalten.

Teilrente zum Teil schon ab 61

Die meisten Arbeitnehmer können ab 63 vorzeitig in Rente gehen, Schwerbehinderte derzeit meist ab (knapp) 61. Viele Arbeitnehmer scheuen vor einem vorzeitigen Renteneintritt zurück. Sei es, weil ihnen ihre Rente noch zu niedrig erscheint, sei es, weil ihnen die Lust an der Arbeit noch nicht vergangen ist.

Für viele ältere Arbeitnehmer kann aber die 2017 eingeführte Flexirente durchaus interessant sein. Denn seitdem können alle Altersrenten mit einem beliebig hohen Anteil ab 10 Prozent in Anspruch genommen werden.

Das kann sich aus steuerlichen Gründen lohnen: Arbeitnehmer werden zu Flexirentnern und verlegen den Renteneintritt sozusagen nach vorn. Wer 2022 schon eine Teilrente bezieht, muss diese nur zu 82 Prozent versteuern.

Warten der gleiche Arbeitnehmer/die gleiche Arbeitnehmerin mit dem Renteneintritt noch ein paar Jahre, muss schon ein deutlich höherer Anteil der Rente versteuert werden. 2025 sind es für Neurentner also beispielsweise 85 Prozent.

Weitere Informationen

Flexirente

Themenschwerpunkte Flexirente auf ihre-vorsorge.de

Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – auch die Hinterbliebenenrenten. Zugleich steigt der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebene. Aufpassen müssen vor allem arbeitende Witwen und Witwer, deren Arbeitseinkommen in diesem Jahr gesunken ist.

Time
5 Minuten

Zum 1. Juli steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das ist weitaus mehr als die aktuelle Teuerungsrate von knapp 3 Prozent. Was das konkret im Geldbeutel bringt – und wie es langfristig weitergeht.

Time
6 Minuten

Rund 1,2 Millionen Minijobber sind 65 Jahre oder älter – so weist es die Statistik der Minijob‑Zentrale aus. Seit Anfang 2026 lohnt es sich für viele von ihnen, aus dem Minijob einen Midijob zu machen.

Time
7 Minuten

Rentenlücke, Inflation, steigende Lebenshaltungskosten – viele Menschen haben das Gefühl, beim Thema Rente den Überblick zu verlieren. Die Folge ist oft nicht schlechte Planung, sondern gar keine. Das ist fatal, denn entscheidend ist, überhaupt anzufangen.

Time
5 Minuten

Ab Anfang 2026 sollen Senioren, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Das soll ein Anreiz zur Weiterarbeit im Alter sein. Doch welche Folgen hat das in der Sozialversicherung?

Time
5 Minuten

Mütterrente III wird das Projekt salopp genannt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll es künftig die gleiche Leistung geben wie für später Geborene. Wir zeigen, womit Mütter (und erziehende Väter) demnächst rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026