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Jetzt Pfändungsschutzkonto einrichten

Wenn eine Pfändung droht: Pfändungsschutzkonto einrichten. „Renten und Sozialleistungen sind ab 2012 nicht mehr geschützt“, warnt Sozialexperte Rolf Winkel.

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Frau am Geldautomat. Bild: IMAGO / Westend61

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Und wie können Sozialleistungen danach vor einer Pfändung geschützt werden?
Interviewer
Indem das Girokonto in ein so genanntes P-Konto umgewandelt wird. Das ist die Abkürzung für „Pfändungsschutz-Konto“.
Rolf Winkel
Was ist ein P-Konto?
Interviewer
Das ist ein Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz. Auf einem solchen Konto erhält der Inhaber des Kontos automatisch einen Pfändungsschutz über ein Guthaben von (mindestens) 1.028,89 Euro. Dieser Wert gilt für eine Einzelperson; bei Unterhaltspflicht für weitere Personen ist er entsprechend höher. Ein Betrag in dieser Höhe darf nicht an Gläubiger „ausgekehrt“ werden, sondern steht dem Kontoinhaber zur freien Verfügung. Der Schutz gilt jeweils für einen Monat.
Rolf Winkel
Rolf Winkel, Sozialexperte

Ob Rente, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Hartz IV: Sozialleistungen sind bisher 14 Tage lang auf dem eigenen Girokonto vor einer Pfändung geschützt. Dies regelt Paragraf 55 des Sozialgesetzbuches (SGB) I.

Dieser Schutz läuft allerdings Ende 2011 aus. Dann liefert Rentnern und sonstigen Beziehern von Sozialleistungen nur ein so genanntes Pfändungsschutz-Konto Sicherheit vor dem Zugriff von Gläubigern. Ein solches Konto sollte man aber keinesfalls vorsorglich einrichten, sondern erst dann, wenn tatsächlich Gefahr im Verzug ist.

Darf ich als Kunde mehrere P-Konten bei verschiedenen Banken einrichten?
Interviewer
Nein. Das ist verboten.
Rolf Winkel
Was ändert sich in Sachen Pfändung ab 2012?
Interviewer
Bisher sind Sozialleistungen – und dazu gehören auch Renten – nach dem Eingang auf dem Konto des Empfängers 14 Tage lang (früher waren es nur sieben Tage) vor einer Pfändung geschützt. Das bedeutet: Wenn auf einem Konto beispielsweise 1.000 Euro Rente und dazu noch 220 Euro Wohngeld eingehen, kann der Kontoinhaber über diese Beträge innerhalb von 14 Tagen frei verfügen. Gläubiger haben darauf in dieser Zeit keinen Zugriff.

Eine Pfändung der Sozialleistungen kann damit erst ab dem 15. Tag stattfinden. Diese Möglichkeit läuft aber Ende 2011 aus.
Rolf Winkel
Darf ich gemeinsam mit meiner Ehefrau ein P-Konto einrichten?
Interviewer
Nein. P-Konten sind Einzel- und nicht Gemeinschaftskonten. Ehepartner, die bislang ein gemeinsames Konto haben, müssen sich also künftig gegebenenfalls zwei P-Konten zulegen.
Rolf Winkel
Was gilt dann beispielsweise für ein Ehepaar, bei dem beide Partner Altersruhegelder der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten?
Interviewer
Beide Ehepartner können sich gegebenenfalls ein P-Konto zulegen und die Rente auf ihr jeweiliges Konto überweisen lassen. Dann sind auf beiden Konten monatliche Guthaben in Höhe von jeweils 1.028,89 Euro vor einer Kontenpfändung geschützt.
Rolf Winkel
Kann der pfändungsfreie Betrag noch erhöht werden?
Interviewer
Ja. Dies gilt etwa für Eltern, die ihren Kindern Unterhalt leisten (müssen). Sie müssen ihre Unterhaltsverpflichtungen nachweisen – etwa für ihre Kinder oder den Ehepartner. Das müssen sie sich bescheinigen lassen. Das Gesetz bestimmt, dass die Banken nur Bescheinigungen bestimmter Stellen, etwa des Arbeitgebers, der Familienkassen, von Sozialleistungsträgern oder Schuldnerberatungsstellen akzeptieren dürfen. Bei einem entsprechenden Nachweis erhöht sich der pfändungsfreie Betrag.
Rolf Winkel
Was ist darüber hinaus pfändungsfrei?
Interviewer
Beispielsweise das Kindergeld oder einmalige Sozialleistungen – zum Beispiel Zuschüsse des Hartz-IV-Trägers zu der Klassenfahrt eines Kindes oder zur Erstausstattung einer Wohnung. Das gilt aber nur, wenn auch diese Gelder auf das P-Konto fließen.
Rolf Winkel
Muss das frei verfügbare Geld bis zum Monatsende abgehoben werden?
Interviewer
Nicht unbedingt. Ist das pfändungsfreie Guthaben am Monatsende noch nicht ausgegeben, so ist eine Summe in Höhe des Pfändungsfreibetrags auf den Folgemonat übertragbar. Maximal sind für Alleinstehende damit in einem Monat 2.057,78 Euro unpfändbar.
Rolf Winkel
Erfährt die SCHUFA davon, dass ich ein P-Konto habe?
Interviewer
Ja. Über die SCHUFA wird etwa kontrolliert, dass jede Person nur ein einziges P-Konto besitzt. Deshalb haben die Geldinstitute nach Paragraf 850k Abs. 8 der Zivilprozessordnung das Recht, der SCHUFA „die Führung eines Pfändungsschutzkontos mitzuteilen“. Und umgekehrt gibt die SCHUFA den Geldinstituten Auskunft darüber, ob jemand, der ein P-Konto beantragt hat, bereits woanders ein solches besitzt.

Einen Einfluss auf den „Score-Wert“ – also auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit durch die SCHUFA – darf die Einrichtung eines P-Kontos nicht haben. Wer allerdings beispielsweise eine Immobilie finanzieren will, dürfte bei seiner eigenen Bank als P-Konto-Inhaber schlechte Karten haben.

Und dasselbe gilt, wenn eine andere Bank erfährt, dass er ein P-Konto besitzt. Von der SCHUFA darf die Bank allerdings diese Information im Zusammenhang mit der Baufinanzierung nicht erhalten.
Rolf Winkel
Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto?
Interviewer
Ja und nein. Wer bei einer Bank bereits ein Girokonto besitzt, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass dieses in ein P-Konto umgewandelt wird. Man behält dann die alte Kontonummer und das Konto erhält den Vermerk „P-Konto“.

Neukunden muss die Bank demgegenüber kein P-Konto einräumen. Das bedeutet: Für die bis zu 500.000 Menschen (wie viele es genau sind, darüber streiten sich die Gelehrten), die in Deutschland ohne Konto sind, besteht weiterhin kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto.
Rolf Winkel
Was kostet ein P-Konto?
Interviewer
Die Umstellung eines Kontos auf ein P-Konto darf nichts kosten. Alles Weitere hat der Gesetzgeber nicht geregelt – also den Banken und den ggf. eingeschalteten Gerichten überlassen. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommt zu dem Ergebnis, dass die Banken bei P-Konten zum Teil horrende Kontoführungsgebühren erheben. Teilweise kommen dabei Gebühren von monatlich 15 Euro und mehr zusammen.
Rolf Winkel
Handelt man sich mit dem P-Konto noch weitere Nachteile ein?
Interviewer
Meist ja. In der Regel kündigen die Banken bei einer Umwandlung des Kontos den Dispo-Kredit. Das P-Konto wird dann also zum reinen Guthabenkonto. Teilweise werden den P-Konto-Inhabern auch Giro- bzw. EC-Karten verweigert, oder bei ihnen wird die Onlinenutzung eingeschränkt.
Rolf Winkel
Ein P-Konto empfiehlt sich also nur, wenn tatsächlich eine Kontopfändung und eine Kontosperrung droht?
Interviewer
Genau.
Rolf Winkel
Ist man mit einem P-Konto generell vor Pfändungen sicher?
Interviewer
Nein. Natürlich können Gläubiger auch auf dem P-Konto die Beträge pfänden, die über der Schutzgrenze liegen. Und: Nach wie vor können sie auch an der Quelle auf Ansprüche von Schuldnern zugreifen: Also etwa beim Lohn (Arbeitgeber), bei der Rente (Rentenversicherung) oder beim Arbeitslosengeld I (Arbeitsagentur). Falls dies geschieht, müssen die Schuldner immer darauf achten, dass ihnen zum Leben mindestens so viel bleibt, wie ihnen nach der Pfändungstabelle zusteht. Lediglich Unterhaltsschuldnern wird häufig noch weniger belassen.
Rolf Winkel

Mehr zum Thema

  • vzhh.de
    Flyer der Verbraucherzentrale Hamburg zum P-Konto im PDF-Format.
  • Informationsdienst Schuldnerberatung
  • 0180 20 00 766 (6 Cent pro Gespräch, aus dem Mobilfunk max. 42 Cent pro Minute)
    Infotelefon der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu P-Konto und Verbraucherinsolvenz: Das Telefon ist jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 9 bis 13 Uhr geschaltet.
  • Hartz IV und Arbeitslosengeld II, WISO Ratgeber von Wolfgang Jüngst und Dr. Matthias Nick, 271 Seiten, 4. aktualisierte Auflage, ISBN: 978 – 3-593-39443-S, Campus Verlag, 15,90 Euro
  • Altersvorsorge
    Tipps für die Altersvorsorge auf ihre-vorsorge.de

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