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Neue Rentenansprüche für Minijobber dank Flexirente

Fast eine Million Rentnerinnen und Rentner üben einen Minijob aus – und zahlreiche weitere Ruheständler überlegen, einen solchen Job aufzunehmen. Seit dem 1. Januar 2017 können sie zusätzliche Rentenansprüche erwerben: Die Flexirente macht‘s möglich. Sozialexperte Rolf Winkel erklärt, was sich genau ändert.

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Rentnerin zählt Euro-Geldscheine und Münzen auf einem Tisch mit weißer Tischdecke. Bild: IMAGO / Panthermedia / michimulder

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Dann mussten für die Betroffenen auch keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden?
Interviewer
Das doch. Für jeden Minijobber zahlen Arbeitgeber pauschal 15 Prozent des Gehalts für die Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale. Das gilt jedenfalls im gewerblichen Bereich, also bei mehr als 95 Prozent der Minijobber. Bei einem vollen Minijob gehen damit (15 Prozent x 450 Euro =) 67,50 Euro an die Rentenversicherung. Aufs Jahr gesehen sind das immerhin 810 Euro – ohne jede Ausnahme.
Rolf Winkel
Diese Abgabe bringt aber doch Rentenansprüche?
Interviewer
Ja. Aber nicht für Bezieher einer Vollrente. Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber, die bereits eine volle Altersrente beziehen – egal ob eine vorgezogene oder die reguläre Altersrente – gingen bislang immer in die allgemeine Rentenkasse und wurden nicht dem Rentenkonto der Jobber gutgeschrieben. Für die Betroffenen wurden also beträchtliche Abgaben abgeführt, sie selbst hatten aber nichts davon.
Rolf Winkel
Und was hat sich zum 1. Januar 2017 geändert?
Interviewer
Nun gelten die neuen Regelungen zur Flexirente. Sie sorgen dafür, dass die Grenze zwischen Job und Ruhestand fließender wird. Und das betrifft auch die „Senior-Minijobber“. Neue Regelungen gibt es sowohl für diejenigen, die neben ihrer Rente einen neuen Minijob aufnehmen (nennen wir sie „Neufälle“), als auch für diejenigen, die heute bereits einen Minijob ausüben („Bestandsfälle“). Fangen wir mit den Bestandsfällen an.
Rolf Winkel
Was ändert sich für sie?
Interviewer
Diese Jobber haben nun das Recht, sich in die Rentenversicherung einzuwählen, egal wie alt sie sind. Das nennt sich dann auf Neudeutsch „Opting-in“, also Einwahl, und geht ziemlich einfach durch eine formlose schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Minijobber eine solche Erklärung abgibt, ist er rentenversicherungspflichtig. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind nur diejenigen, die ihren Minijob bereits – gegebenenfalls vor einigen Jahren – vor dem Renteneintritt ausgeübt haben und bei der Aufnahme des Jobs auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet haben.
Rolf Winkel
Und welche Folgen hat die Einwahl in die Rentenversicherung für die Minijobber?
Interviewer
Das bedeutet zunächst einmal, dass der Arbeitgeber den Jobbern 3,7 Prozent von ihrem Gehalt abzieht. Bei einem vollen 450-Euro-Job sind das 16,65 Euro im Monat. Statt 450 Euro zahlt ihnen der Arbeitgeber nur 433,35 Euro aus. Diese 3,7 Prozent führt der Arbeitgeber zusammen mit seinem 15-Prozent-Pauschalbeitrag an die Minijobzentrale ab.
Rolf Winkel
Und das bringt dann Rentenansprüche?
Interviewer
Genau. Ein volles Jahr mit einem Minijob bringt dann für einen West-Rentner mindestens Rentenansprüche in Höhe von 4,43 Euro, für einen Ost-Rentner ist es sogar etwas mehr. Es sind mindestens 4,66 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprüche werden übrigens jeweils zum 1. Juli gutgeschrieben.
Rolf Winkel
Wieso sprechen Sie von Mindestbeträgen?
Interviewer
Weil die neuen Rentenansprüche je nach Alter der Jobber immer mehr wert werden. Denn für Versicherungsansprüche, die nach dem regulären Rentenalter erworben werden, gibt es pro Monat des „verspäteten“ Rentenbezugs einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Nehmen wir als Beispiel einen 70-Jährigen, der ab Juli dieses Jahres ein Jahr lang einen vollen Minijob aufnimmt. Sein reguläres Rentenalter lag noch bei 65. Wenn die neuen Rentenansprüche gutgeschrieben werden, ist er 71 Jahre alt, also sechs Jahre – oder 72 Monate – über dem regulären Rentenalter. Die neu gutgeschriebenen Rentenansprüche werden dann nochmals um (72 x 0,5 Prozent =) 36 Prozent erhöht. Aus den oben genannten 4,43 Euro werden dann beispielsweise gut 6 Euro.
Rolf Winkel
Lohnt sich die Beitragszahlung?
Interviewer
Denjenigen, die einigermaßen fit sind, kann man zur Beitragszahlung nur raten. Die Beiträge hat man – je nach Alter – schon nach drei bis vier Jahren wieder heraus. Und nach den aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes kann ein 65-jähriger Mann im Schnitt noch mit 18 weiteren Lebensjahren rechnen. Bei Frauen sind es 21 Jahre.
Rolf Winkel
Und was ist bei „Neufällen“ anders?
Interviewer
Vom Ergebnis her – also was Beiträge und Rentenansprüche betrifft – gibt es keine Unterschiede. Das Verfahren sieht aber anders aus, weil man hier zwischen Frührentnern und denjenigen, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben, unterscheiden muss.
Rolf Winkel
Was gilt bei Frührentnern?
Interviewer
Nehmen wir einen 64-Jährigen, der ein vorzeitiges Altersruhegeld bezieht. Jetzt nimmt er einen Minijob auf. Der Job ist in diesem Fall versicherungspflichtig. Wenn der Rentner nichts unternimmt, also die Versicherungspflicht nicht abwählt, dann läuft alles so ab, wie oben geschildert. Sein Lohn verringert sich um die Beiträge zur Rentenversicherung (also um 3,7 Prozent) und er erwirbt volle Rentenansprüche.
Rolf Winkel
Und was gilt bei „regulären Rentnern“, die in diesem Jahr einen neuen Minijob beginen?
Interviewer
Wer bereits die reguläre Altersrente bezieht, ist im Prinzip rentenversicherungsfrei. Das war bisher schon so. Neu ist aber, dass er sich in die Versicherungspflicht einwählen kann („Opting-in“, wie bereits beschrieben). Das funktioniert wiederum durch eine Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Wer eine solche Erklärung abgibt, wird umgehend versicherungspflichtig und erwirbt durch den Job neue Rentenansprüche.
Rolf Winkel

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