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Rente plus Job: Diese Abgaben werden fällig

Rente bekommen und nebenher noch arbeiten gehen – was bedeutet das für Steuern und Sozialabgaben? Ein Überblick.

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Ältere Angestellte in einer Apotheke bedient Kundin. (Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon)

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Wird meine Altersrente gekürzt, wenn ich neben der Rente arbeite?

Nein. Das ist Schnee von gestern. Arbeitseinkommen wird nicht mehr auf die Altersrente angerechnet. Sie brauchen der Deutschen Rentenversicherung hierzu auch keine Mitteilung zu machen.

Zahle ich als Rentner mit Beschäftigung die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie ein jüngerer Arbeitnehmer?

Das kommt ganz darauf an. Welche Beiträge Sie für Ihre Beschäftigung zahlen müssen, hängt davon ab, 

Ich habe das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht – welche Abgaben muss ich zahlen?

Wenn Sie – wie die überwiegende Mehrheit der Ruheständler – eine volle Altersrente beziehen und zusätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ändert sich für Sie bei der Sozialversicherung nur wenig.

Sozialabgaben für Altersrentner auf eine Beschäftigung VOR dem regulären Rentenalter 
 VollrentnerTeilrentner
Arbeitslosenversicherung ja, voller Beitragja, voller Beitrag
Krankenversicherungja, ermäßigter Beitragja, voller Beitrag
Pflegeversicherungja, voller Beitragja, voller Beitrag
Rentenversicherungja, voller Beitragja, voller Beitrag

 

Arbeitslosenversicherung 

  • Sie sind weiterhin versicherungspflichtig, müssen also Beiträge für Ihren Job zahlen, bis Sie Ihr reguläres Rentenalter erreichen. 
  • Sie teilen sich den Beitrag von 2,6 Prozent mit Ihrem Arbeitgeber. 
  • Aber: Sollten Sie Ihren Job verlieren, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.

Krankenversicherung 

  • Sie sind weiter versicherungspflichtig und teilen sich den Versicherungsbeitrag mit Ihrem Arbeitgeber. 
  • Vollrentner zahlen einen etwas niedrigeren Beitrag zur Krankenversicherung. Für sie gilt der so genannte ermäßigte Beitragssatz für Versicherte ohne Krankengeldanspruch, der 0,6 Prozentpunkte unter dem allgemeinen Beitragssatz liegt. Die Beitragsersparnis teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Als Vollrentner haben Sie dafür keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie länger arbeitsunfähig werden, erhalten Sie also nur die sechswöchige Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach gehen Sie leer aus. 

Pflegeversicherung 

Bei der Pflegeversicherung gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitnehmer, die keine Rente bekommen. 

  • Sie teilen sich den Beitrag von 3,4 Prozent hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Eine Ausnahme gilt für Sachsen, wo Arbeitnehmer einen größeren Anteil übernehmen. 
  • Wenn Sie kinderlos sind, kommen für Sie noch 0,6 Prozentpunkte hinzu. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren, so ermäßigt sich Ihr Beitrag. 

Rentenversicherung 

Auch Rentenbeiträge müssen Sie vor Erreichen des Rentenalters weiterhin zahlen.  Es bleibt beim Beitrag von 18,6 Prozent, den Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber teilen.

Was gilt bei Teilrente, beispielsweise einer 99,99 Prozent-Rente?

Als Teilrentnerin oder Teilrentner mit Job sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung voll versicherungspflichtig, bis Sie Ihr reguläres Rentenalter erreicht haben. In der Krankenversicherung gilt für Sie der normale (allgemeine) Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld. 

Muss ich als Rentner mit Job doppelt Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

Ja. Egal, ob Sie neben der Rente eine Beschäftigung ausüben oder nicht: An den Abzügen bei der Rente ändert sich nichts. Von Ihrer Rente gehen im Schnitt etwa 11,5 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung ab, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. 

Ich habe das Rentenalter überschritten – welche Abgaben muss ich zahlen?

Dann zahlen Sie in jedem Fall geringere Beiträge zur Sozialversicherung.

Sozialabgaben für Altersrentner auf eine Beschäftigung AB dem regulären Rentenalter 
 VollrentnerTeilrentner
Arbeitslosenversicherung nur Arbeitgebernur Arbeitgeber
Krankenversicherungja, ermäßigter Beitragja, voller Beitrag
Pflegeversicherungja, voller Beitragja, voller Beitrag
Rentenversicherungnein, auf Antrag möglichja, voller Beitrag

Arbeitslosenversicherung 

Sobald Vollrentner das reguläre Rentenalter erreicht haben, sind sie versicherungsfrei. Sie zahlen also keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. 

Ihr Arbeitgeber muss aber weiterhin seinen Beitragsanteil – derzeit 1,3 Prozent – zahlen. Das soll vermeiden, dass die Senioren-Beschäftigung für Betriebe attraktiver als die Beschäftigung Jüngerer wird.

Krankenversicherung

Weil Sie keinen Krankengeldanspruch haben, gilt für Sie als Vollrentner der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den Ihre Kasse erhebt. Beide Beiträge teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber.

Pflegeversicherung 

Hier gilt das Gleiche wie vor Erreichen des regulären Rentenalters. 

  • Sie teilen sich den Beitrag von 3,4 Prozent hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Ausnahme: Sachsen, wo Arbeitnehmer einen größeren Anteil tragen müssen. 
  • Kinderlose müssen noch weitere 0,6 Prozentpunkte zahlen. 
  • Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren, so ermäßigt sich Ihr Beitrag. 

Rentenversicherung 

Nach Erreichen des regulären Rentenalters sind Sie als Vollrentner versicherungsfrei. Sie müssen also keinen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. 

Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitragsanteil, derzeit 9,3 Prozent. Dieser Beitrag wird aber nicht Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. 

Tipp:  Seniorjobber können auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten. Das lohnt sich oft. Denn dann gehen zwar 9,3 Prozent Ihres Lohns an die Rentenversicherung. Doch dann kommt auch der Arbeitgeberanteil Ihrem persönlichen Rentenkonto zugute. Damit erwerben Sie neue Rentenansprüche. Als Durchschnittsverdiener können Sie so bei einem Beschäftigungsjahr Ihre Monatsrente um rund 40 Euro erhöhen. Das Rentenplus gibt es jeweils im Folgejahr.

Was ist, wenn ich meine reguläre Altersrente als Teilrente beziehe?

Empfänger einer Teilrente sind in allen Sozialversicherungen pflichtversichert und zahlen die normalen Beiträge – mit einer Ausnahme: 

Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben, endet Ihre Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Sie müssen also keinen Beitrag mehr zahlen. Ihr Arbeitgeber muss weiterhin seinen Anteil entrichten.

Was ändert sich bei den Steuern, wenn ich als Rentner nebenher arbeite?

An der steuerlichen Behandlung Ihres Arbeitseinkommens ändert sich durch einen parallelen Rentenbezug nichts. Ihr Arbeitgeber behält wie gehabt von Ihrem Bruttolohn Lohnsteuer ein.

Bekomme ich als Rentner eine andere Steuerklasse?

Auch da ändert sich nichts. Als Alleinstehender haben Sie weiterhin in der Regel Steuerklasse I. Ehepaare können sich für die üblichen Steuerklassenkombinationen (IV und IV oder III und V) oder für das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV entscheiden.

Spielt meine Steuerklasse auch für die Rentenversicherung eine Rolle?

Nein. Bei der gesetzlichen Rente gibt es – anders als bei Lohn und Gehalt – keinen Steuerabzug an der Einkommensquelle. Deshalb spielt Ihre Steuerklasse hier keine Rolle. Die Rentenversicherung behält von Ihrer Rente lediglich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Um die Steuer müssen Sie sich als Rentner komplett selbst kümmern. 

Muss ich als arbeitender Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in jedem Fall. Wenn Sie neben Rente auch Lohn bekommen, sind Sie im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Da von der Rente keine Steuer einbehalten wird, müssen Sie mit einer erheblichen Steuernachzahlung rechnen. Ihr Arbeitseinkommen wird meist komplett steuerpflichtig sein. Legen Sie deshalb sicherheitshalber rund 20 Prozent Ihres Arbeitseinkommens für die Steuer zurück.

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