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Rentenerhöhung 2018: Renten steigen ab Juli um 3,4 Prozent

Auch in diesem Jahr gibt es für Ruheständler ein sattes Rentenplus: Knapp 3,4 Prozent mehr Geld bekommen Rentner in den neuen Bundesländern, gut 3,2 Prozent in den alten Bundesländern ab Juli 2018.

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Herr Winkel, wieso steigen die Renten 2018 an?
Interviewer
Da gibt es mehrere Faktoren. Das Rentenniveau hängt zunächst davon ab, wie sich die Bruttoentgelte der beitragspflichtig Beschäftigten entwickelt haben. Steigen die Löhne stark, so steigt auch die Rente stark.

Dabei zählt immer die Entwicklung des Vorjahres. 2018 kommt es darauf an, wie sich die Löhne 2017 gegenüber 2016 entwickelt haben. Die Berechnungen erfolgen dabei getrennt für die alten und für die neuen Bundesländer. Aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamts ergibt sich für 2017 im Vergleich zum Vorjahr rechnerisch eine Lohnsteigerung um 2,93 Prozent im Westen und 3,06 Prozent im Osten.
Rolf Winkel
Aber für das Rentenniveau zählen nicht nur die Löhne. Welche Faktoren gibt es noch?
Interviewer
Da ist zum einen der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er gibt das Verhältnis der Rentner zu den Beitragszahlern an. Damit soll die demografische Entwicklung bei der Rente berücksichtigt werden. Generell rechnen die Statistiker damit, dass es künftig zunehmend mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler geben wird.

Wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Renten finanzieren müssen, verschlechtert sich der Wert – und dämpft damit den Rentenanstieg. Und umgekehrt. Auch hier kommt es auf Entwicklung im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr an – also 2017 gegenüber 2016.
Rolf Winkel
Und wie hat sich der Nachhaltigkeitsfaktor zuletzt entwickelt?
Interviewer
Positiv. Dieses Mal bringt er ein Rentenplus. Durch die relativ günstige Arbeitsmarktentwicklung gab es im Vergleichszeitraum mehr Beschäftigte. Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zahlen auch mehr Sozialbeiträge – und damit mehr in die Rentenkasse. Das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern hat sich um 0,29 Prozent „verbessert“. Das sorgt für einen zusätzlichen Rentenanstieg.
Rolf Winkel
Wirkt sich auch der Beitragssatz in der Rentenversicherung auf die Rentenentwicklung aus?
Interviewer
Ja, durch den Beitragssatzfaktor, der ebenfalls in die Berechnung der Rentenanpassung einfließt. Es gilt: Steigt der Beitragssatz, dann ist das für die Rente schlecht. Ein sinkender Beitragssatz entlastet die Beschäftigten und hat deshalb positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Umgekehrt werden die aktuell Erwerbstätigen durch steigende Beiträge zur Rentenversicherung belastet – das wirkt sich dämpfend bei der Rentenanpassung aus.

Allerdings kommt es auch hier nicht auf den aktuellen Beitragssatz an, sondern darauf, wie sich der Satz im letzten gegenüber dem vorletzten Jahr entwickelt hat. 2017 lag der Beitrag bei 18,7 Prozent. 2016 ebenfalls.

Das bedeutet: Die Entwicklung des Beitragssatzes spielt dieses Mal bei der Rentenanpassung keine Rolle. Bei der nächsten Rentenrunde im Jahr 2019 wird sich die zum Jahreswechsel erfolgte Senkung des Rentenbeitrags um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent allerdings positiv auf die Rente auswirken.
Rolf Winkel
Und wie wird die Rentenanpassung nun genau berechnet?
Interviewer
Die drei Faktoren – Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor – werden miteinander multipliziert. Das ist dieses Mal ganz einfach, weil sich der Beitragssatz zuletzt nicht verändert hat. Der Beitragssatzfaktor geht deshalb mit dem Wert 1,0 in die Rentenberechnung ein.

Wer will, kann die Probe machen, etwa für die Anpassung West: 1,0293 (Bruttolohnentwicklung) x 1,0029 (Nachhaltigkeitsfaktor) x 1,0 (Beitragssatzfaktor) bringt eine Erhöhung um den Faktor 1,0322. Oder um 3,22 Prozent. Dadurch steigt der aktuelle Rentenwert (West) zum 1. Juli 2018 von 31,03 Euro um genau einen Euro auf 32,03 Euro.

Das Altersruhegeld eines so genannten Standardrentners (West), der 45 Jahre lang genau einen Durchschnittsverdienst erzielt und entsprechend Rentenbeiträge gezahlt hat, steigt damit von 1.396,35 Euro auf (45 x 32,03 =) 1.441,35 Euro, also um genau 45 Euro.

Geregelt ist die Rentenberechnung in Paragraf 68 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI).
Rolf Winkel
Die „Ost-Renten“ steigen etwas stärker als die „West-Renten“. Ist das die Angleichung des Rentenniveaus?
Interviewer
Ja, und das ist gesetzlich so festgelegt. Ab Juli 2024 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Bis dahin soll der aktuelle Rentenwert Ost im Vergleich zum Wert im Westen jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte stärker steigen.

Dieses Jahr braucht es diese gesetzlich verordnete Steigerung allerdings gar nicht. Denn nach dieser gesetzlichen Vorgabe soll der Rentenwert Ost ab Juli 2018 (mindestens) 95,8 Prozent des Rentenwerts West erreichen.

Weil die Rentenanpassung für „Ost-Rentner“ in diesem Jahr ohnehin nach den gesetzlichen Rechenregeln höher ausfällt als für West-Rentner, ist diese Vorgabe bereits (über)erfüllt. Der Rentenwert Ost steigt nämlich auf 30,69 Euro. Das sind genau 95,8 Prozent des West-Werts. Es kommt deshalb nicht zu einer Extra-Steigerung des Rentenwerts Ost.
Rolf Winkel
Hat die Entwicklung der aktuellen Zinsen Einfluss auf die Rentenhöhe?
Interviewer
Nein. Und das ist in der derzeitigen Zinsflaute auch der große Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber der privaten Altersvorsorge. Letztere dümpelt seit Jahren – und voraussichtlich noch für längere Zeit – wegen der niedrigen Zinsen vor sich hin. Die gesetzliche Rente kann dagegen derzeit punkten: Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, geht von einer Jahresrendite von zwei bis drei Prozent für die nächsten Jahrzehnte aus.
Rolf Winkel
Und wie wird sich die Rente zukünftig entwickeln?
Interviewer
Wenn es bei den aktuellen Regeln zur Rentenanpassung bleibt, wäre im nächsten Jahrzehnt mit einem Sinken des (relativen) Rentenniveaus zu rechnen. Zwar würden die Renten weiterhin steigen. Der Nachhaltigkeitsfaktor und die zu erwartenden höheren Rentenbeiträge („Beitragssatzfaktor“) würden dafür sorgen, dass die Renten deutlich weniger erhöht werden als die Löhne und Gehälter der Beschäftigten.

Doch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, dass es hierzu nicht kommen soll. Danach strebt die Bundesregierung eine „doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert“.

Bei der Rente wäre dies am einfachsten umzusetzen, indem man sowohl den Nachhaltigkeits- als auch den Beitragssatzfaktor abschafft.
Rolf Winkel

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