Dabei zählt immer die Entwicklung des Vorjahres. 2018 kommt es darauf an, wie sich die Löhne 2017 gegenüber 2016 entwickelt haben. Die Berechnungen erfolgen dabei getrennt für die alten und für die neuen Bundesländer. Aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamts ergibt sich für 2017 im Vergleich zum Vorjahr rechnerisch eine Lohnsteigerung um 2,93 Prozent im Westen und 3,06 Prozent im Osten.
Wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Renten finanzieren müssen, verschlechtert sich der Wert – und dämpft damit den Rentenanstieg. Und umgekehrt. Auch hier kommt es auf Entwicklung im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr an – also 2017 gegenüber 2016.
Allerdings kommt es auch hier nicht auf den aktuellen Beitragssatz an, sondern darauf, wie sich der Satz im letzten gegenüber dem vorletzten Jahr entwickelt hat. 2017 lag der Beitrag bei 18,7 Prozent. 2016 ebenfalls.
Das bedeutet: Die Entwicklung des Beitragssatzes spielt dieses Mal bei der Rentenanpassung keine Rolle. Bei der nächsten Rentenrunde im Jahr 2019 wird sich die zum Jahreswechsel erfolgte Senkung des Rentenbeitrags um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent allerdings positiv auf die Rente auswirken.
Wer will, kann die Probe machen, etwa für die Anpassung West: 1,0293 (Bruttolohnentwicklung) x 1,0029 (Nachhaltigkeitsfaktor) x 1,0 (Beitragssatzfaktor) bringt eine Erhöhung um den Faktor 1,0322. Oder um 3,22 Prozent. Dadurch steigt der aktuelle Rentenwert (West) zum 1. Juli 2018 von 31,03 Euro um genau einen Euro auf 32,03 Euro.
Das Altersruhegeld eines so genannten Standardrentners (West), der 45 Jahre lang genau einen Durchschnittsverdienst erzielt und entsprechend Rentenbeiträge gezahlt hat, steigt damit von 1.396,35 Euro auf (45 x 32,03 =) 1.441,35 Euro, also um genau 45 Euro.
Geregelt ist die Rentenberechnung in Paragraf 68 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI).
Dieses Jahr braucht es diese gesetzlich verordnete Steigerung allerdings gar nicht. Denn nach dieser gesetzlichen Vorgabe soll der Rentenwert Ost ab Juli 2018 (mindestens) 95,8 Prozent des Rentenwerts West erreichen.
Weil die Rentenanpassung für „Ost-Rentner“ in diesem Jahr ohnehin nach den gesetzlichen Rechenregeln höher ausfällt als für West-Rentner, ist diese Vorgabe bereits (über)erfüllt. Der Rentenwert Ost steigt nämlich auf 30,69 Euro. Das sind genau 95,8 Prozent des West-Werts. Es kommt deshalb nicht zu einer Extra-Steigerung des Rentenwerts Ost.
Doch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, dass es hierzu nicht kommen soll. Danach strebt die Bundesregierung eine „doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert“.
Bei der Rente wäre dies am einfachsten umzusetzen, indem man sowohl den Nachhaltigkeits- als auch den Beitragssatzfaktor abschafft.