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Wer 2023 in Rente gehen kann

2023 winkt dem Jahrgang 1957 die Rente. Aber auch Jüngere können unter bestimmten Voraussetzungen in den Ruhestand gehen. Was für wen gilt.

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Aktive Senioren fahren Fahrrad. Bild: IMAGO / Westend61

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Regelaltersrente für den Jahrgang 1957

Regelaltersrente
Frühestmögliches Eintrittsalter65 Jahre und 11 Monate für den Jahrgang 1957, für jüngere Jahrgänge bis auf 67 Jahre ansteigend
Mindestversicherungszeit 5 Jahre
Weitere besondere Voraussetzungen keine
Rentenabschläge  keine
Vorzeitiger Bezug nicht möglich
Bezug als Teilrente möglich ab dem regulären Rentenalter

Die reguläre Altersrente können fast alle erhalten, die irgendwann einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dafür reichen fünf Versicherungsjahre. Für den Jahrgang 1957 liegt das reguläre Rentenalter bei 65 Jahren und elf Monaten. Das bedeutet:

Wer 1957 geboren ist und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann im Laufe des Jahres 2023 regulär in Rente gehen.

Wenn Sie zum Beispiel am 2. März 1957 auf die Welt kamen, erreichen Sie im Februar 2023 das reguläre Rentenalter. Im Folgemonat, also im März 2023, erhalten Sie dann zum ersten Mal die Regelaltersrente ausgezahlt. Dazu müssen Sie allerdings rechtzeitig einen Antrag stellen. Das Geld kommt am Ende des Monats.

Für den Jahrgang 1958 liegt die reguläre Altersgrenze um einen Monat höher, also bei genau 66 Jahren. Dieser Jahrgang erreicht also erst 2024 das Rentenalter. Danach steigt die Altersgrenze Schritt für Schritt um zwei Monate für jeden jüngeren Jahrgang an.

Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die reguläre Altersrente erst ab 67 Jahren erhalten, genauer gesagt: ab dem Monat, der dem 67. Geburtstag folgt. Lediglich wenn Sie am Monatsersten geboren wurden, erhalten Sie die Rente bereits in dem Monat, in dem Sie das „passende“ Alter erreicht haben.

Tipp: Wenn Sie noch nicht auf die für die reguläre Altersrente verlangten fünf Versicherungsjahre kommen, können Sie Ihr Versicherungskonto auch mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Interessant sein kann das unter anderem für Beamte, die zu Beginn ihres Berufslebens sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Betroffene sollten sich vor der Einzahlung in die Rentenkasse allerdings informieren, welche Folgen ein Rentenbezug für ihre Beamtenpension hat.

Rente nur auf Antrag

Die gesetzliche Rente erhalten Sie nur auf Antrag und nicht automatisch, wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Sie sollten den Antrag spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt stellen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag Rentenantrag – in fünf Schritten in den Ruhestand.

Früher in Rente ohne Abschlag – in 2023 für den Jahrgang 1959

Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Frühesmögliches Eintrittsalter64 Jahre und 2 Monate für den Jahrgang 1959, für jüngere Jahrgänge bis auf 65 Jahre ansteigend
Mindestversicherungszeit 45 Jahre
Weitere besondere Voraussetzungen keine
Rentenabschläge  keine
Vorzeitiger Bezug nicht möglich
Hinzuverdienstunbegrenzt möglich – ohne Anrechnung auf die Rente
Bezug als Teilrentemöglich ab dem regulären Rentenalter

Sozusagen als Bonbon für besonders treue Kunden bietet die Rentenversicherung eine sehr attraktive Rente an, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie damit vor Erreichen Ihres regulären Rentenalters in Rente gehen, ohne Kürzungen hinnehmen zu müssen. 

Das Zugangsalter dafür lag ursprünglich bei 63 Jahren („Rente mit 63“). Es wird jedoch schrittweise für jeden Jahrgang um zwei Monate angehoben.

2023 kommt dadurch der Jahrgang 1959 zum Zug. Für diesen Jahrgang gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und zwei Monaten. Ab dem Folgemonat besteht dann Anspruch auf die „besondere“ Altersrente.

Wer zum Beispiel im Januar 1959 geboren ist, hat ab April 2023 Anspruch auf diese abschlagsfreie Altersrente – sofern die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Ein vorzeitiger Bezug dieser Altersrente mit Abschlägen ist nicht möglich.

45 Versicherungsjahre – eine hohe Hürde


Diese Rentenart kommt für Sie nur dann in Frage, wenn Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen oder anderen Rentenzeiten, vor allem für Kindererziehung, auf dem Rentenkonto haben. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eintritt, wie Akademiker, oder längere Zeit Arbeitslosengeld II bezogen hat, schafft die Hürde in der Regel nicht.

Kindererziehung zahlt sich aus


Viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die so genannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag.

Früher in Rente mit Abschlag – in 2023 für Jahrgang 1960

Altersrente für langjährig Versicherte
Frühesmögliches Eintrittsalter63 Jahre
Mindestversicherungszeit 35 Jahre
Weitere besondere Voraussetzungen keine
Rentenabschläge  bis zu 14,4 %
Vorzeitiger Bezug nicht möglich
Hinzuverdienstunbegrenzt möglich, keine Anrechnung auf die Rente
Bezug als Teilrentemöglich

Die Altersrente für langjährig Versicherte stellt Versicherte vor weniger hohe Hürden als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hierfür genügen schon 35 Versicherungsjahre. Allerdings müssen Sie mit einem lebenslangen Abschlag auf Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche rechnen. Und der fällt umso höher aus, je früher Sie die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen.

Der frühestmögliche Zeitpunkt für diese Rentenart ist mit 63 Jahren. 2023 erreicht der Jahrgang 1960 die 63-Jahres-Grenze. Wenn Sie 1960 geboren sind, können Sie 2023 in Rente gehen, müssen aber einen lebenslangen Abschlag von 12 Prozent auf Ihre Bruttorente hinnehmen.

Denn der Jahrgang 1960 erreicht sein reguläres Rentenalter erst mit 66 Jahren und vier Monaten. Mit 63 in Rente zu gehen, bedeutet also, den Ruhestand um 40 Monate vorzuziehen. Jeder Monat kostet dauerhaft 0,3 Prozent Bruttorente, macht insgesamt (40 x 0,3=) 12 Prozent.

Beispiel: Sie haben zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1000 Euro erworben. Dann stehen Ihnen nur 880 Euro brutto zu. Wie von allen gesetzlichen Renten, gehen von der Bruttorente in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Allerdings lässt sich der Abschlag verringern, indem Sie die Rente später in Anspruch nehmen. Sie können diese Rente zum Beispiel auch erst mit 64 oder 65 beantragen.

Zu den anerkannten Zeiten zählen hier neben den Beitragszeiten (auch mit freiwilligen Beiträgen) und den Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung auch alle anderen rentenrechtlichen Zeiten. Damit können hier auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug anerkannt werden.

Rente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Frühesmögliches Eintrittsalter (mit Abschlägen)61 Jahre und 6 Monate für den Jahrgang 1961, für jüngere Jahrgänge auf 62 Jahre ansteigend
Reguläres Eintrittsalter (ohne Abschläge)64 Jahre und 2 Monate für den Jahrgang 1959, für jüngere Jahrgänge auf 65 Jahre ansteigend
Mindestversicherungszeit 35 Jahre
Weitere besondere Voraussetzungen Schwerbehinderung bei Beginn der Rente
Rentenabschläge  dauerhaft bis zu 10,8 %
Hinzuverdienstunbegrenzt möglich – ohne Anrechnung auf die Rente
Bezug als Teilrentemöglich

Schwerbehinderte Menschen können meist ebenfalls vorzeitig in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahren auf dem Konto haben – und zwar mit deutlich geringeren Abschlägen als langjährig Versicherte ohne Behinderung.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist das einzige vorgezogene Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dass Versicherte vor dem 63. Geburtstag bekommen können. Sie können es frühestens drei Jahre vor ihrem regulären Renteneintrittsalter erhalten – mit 0,3 Prozent Abschlag pro vorgezogenen Monat.

Das wird 2023 für den Jahrgang 1962 interessant. Denn wer 1962 geboren wurde, erreicht mit 61 Jahren und acht Monaten das nötige Alter für die vorgezogene Rente. Dann wird aber ein Abschlag von 10,8 Prozent fällig (0,3 Prozent x 36 Monate).

Für den Jahrgang 1959 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren und zwei Monaten. Wer 1959 geboren ist, kann also also 2023 oder Anfang 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Grenze steigt Jahrgang für Jahrgang um zwei Monate, bis für den Jahrgang 1964 die Grenze von 65 Jahren erreicht ist.

Schwerbehindert? Zeitpunkt des Renteneintritts zählt

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es nur für anerkannte Schwerbehinderte und nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Renteneintritts noch besteht. Dies ist so lange der Fall, bis ein neuer Bescheid mit einem niedrigeren Grad der Behinderung rechtskräftig geworden ist.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen

Schwerbehinderte sind häufig (aber längst nicht immer) auch erwerbsgemindert. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehindertenrente die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Diese fällt aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten deutlich höher aus.

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