Die wichtigsten Fragen zu Witwen- und Witwerrente
Kann ich ab Juli 2024 mit einer höheren Hinterbliebenenrente rechnen?
Anfang Juli werden alle gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent angehoben. Entsprechend steigt auch Ihre Witwen- oder Witwerrente. “Die Rentenanpassung erfolgt automatisch und gilt wie bereits im vergangenen Jahr für Ost und West gleichermaßen”, sagt Gundula Sennewald, Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es erhöht sich jeweils die Bruttorente vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anrechenbarem Einkommen.
Wenn Sie beispielsweise bislang brutto 1.000,- Euro Hinterbliebenenrente erhalten, werden daraus 1.045,70 Euro. Von der Rente gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, im Schnitt sind das etwa 11,5 Prozent.
Wer erhält darüber hinaus einen Zuschlag zur Witwen- oder Witwerrente?
Ab Juli dieses Jahres erhalten diejenigen einen Zuschlag zu ihrer Hinterbliebenenrente, die im letzten Jahrzehnt von den Verbesserungen bei den so genannten Zurechnungszeiten nicht profitiert haben. Und das sind nicht nur Erwerbsminderungsrentner, sondern wohl noch häufiger Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente. Demnach können viele Witwen und Witwer ab Juli 2024 mit einem Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent zu ihrer Hinterbliebenenrente rechnen.
Stichwort Zurechnungszeiten
Mit diesen Zeiten wird inzwischen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente rechnerisch so verfahren als hätten die Betroffenen bis zu ihrem regulären Rentenalter weitergearbeitet und weiterhin in bisherigem Umfang Beiträge in die Rentenkasse einzahlt. Durch diese so genannten Zurechnungszeiten steigt die EM-Rente deutlich.
Genauso wird auch bei Hinterbliebenenrenten verfahren, wenn der verstorbene Partner vor Erreichen seines regulären Rentenalters verstorben ist. Die skizzierte Regelung gilt seit 2019. Schon vorher gab es bei den Zurechnungszeiten Verbesserungen. Von diesen haben aber jeweils nur die Neurentner profitiert und nicht diejenigen, die zum Zeitpunkt, an dem die jeweilige Reform in Kraft trat, bereits Rente bezogen.
Wann kann ich als Hinterbliebenenrentner zum 1. Juli mit einem Zuschlag zu meiner Rente rechnen?
Dies gilt dann, wenn Ihr verstorbener Partner zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder wenn Ihr Partner früh verstorben ist – vor Erreichen seines regulären Rentenalters. In folgenden Fällen gibt es einen solchen Zuschlag:
Fall 1: Ehepartner hat vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten und ist während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente verstorben.
- Beispiel: Peter S. bezieht seit 2018 Hinterbliebenenrente, seine verstorbene Ehepartnerin hatte zuvor schon seit 2010 Erwerbsminderungsrente erhalten.
- Ergebnis: Peter S. erhält ab Juli 2024 zu seiner Witwerrente einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
Fall 2: Der verstorbene Ehepartner hat zuletzt Altersrente erhalten, davor aber vor 2019 Erwerbsminderungsrente.
- Beispiel: Asiye K. erhält seit 2022 Witwenrente. Ihr verstorbener Ehepartner hat zuletzt Altersrente erhalten, zuvor aber seit 2017 Erwerbsminderungsrente.
- Ergebnis: Zusätzlich zu ihrer „normalen“ Hinterbliebenenrente erhält Asiye K. ab Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
Fall 3: Bezug von Hinterbliebenenrente schon seit der Zeit vor 2019 und der Ehepartner ist vor seinem regulären Rentenalter verstorben.
- Beispiel: Herbert S. verstarb 2010 im Alter von 55 Jahren. Bei solchen frühen Todesfällen vor dem Erreichen des Rentenalters berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente Zurechnungszeiten. Hier galten und gelten noch immer die gleichen Regeln wie bei der EM-Rente. Im Beispielfall profitierte die Witwe von Herbert S. gleich von mehreren Verbesserungsrunden bei der Erwerbsminderungsrente nicht. Deshalb gibt es als Trostpflaster im Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent zu ihrer Witwenrente.
Rentenhöhe ab 1.7. 2024
| Bisherige Witwen-/Witwerrente (Euro) | Rentenhöhe ab 01.07.2024 (Euro) | ||
ohne Extra-Zuschlag | mit Zuschlag | mit Zuschlag | |
400 | 418,28 | 437,10 | 449,65 |
500 | 522,85 | 546,38 | 562,06 |
600 | 627,42 | 655,65 | 674,48 |
700 | 731,99 | 764,93 | 786,89 |
800 | 836,56 | 874,21 | 899,30 |
900 | 941,13 | 983,48 | 1.011,71 |
1000 | 1.045,70 | 1.092,76 | 1.124,13 |
1100 | 1.150,27 | 1.202,03 | 1.236,54 |
1200 | 1.254,84 | 1.311,31 | 1.348,95 |
1300 | 1.359,41 | 1.420,58 | 1.461,37 |
1400 | 1.463,98 | 1.529,86 | 1.573,78 |
1500 | 1.568,55 | 1.639,13 | 1.686,19 |
* Der Zuschlag wird bis November 2025 gesondert jeweils zur Monatsmitte ausgezahlt
Wann beträgt der Zuschlag 7,5 und wann 4,5 Prozent?
7,5 Prozent gibt es, wenn die Hinterbliebenen- oder die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001und Juli 2014 begann, 4,5 Prozent bei einem Beginn dieser Renten zwischen Juli 2014 und Dezember 2018.
Wie errechnet sich der Zuschlag genau?
Grundlage für die Berechnung ist Brutto-Hinterbliebenenrente, auf die ab Juli 2024 Anspruch besteht. Bei einer Bruttorente, die ab Juli beispielsweise 500 Euro beträgt, gibt es einen Zuschlag von 22,50 Euro beziehungsweise 37,50 Euro.
Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?
Zunächst wird der Zuschlag neben der normalen Rente jeweils in der Monatsmitte extra als zusätzliche Zahlung gezahlt. Für die Betreffenden gibt es damit vorübergehend zwei Rentenüberweisungen im Monat. Das passiert erstmals Mitte Juli 2024 und letztmals im November 2025. Danach wird der Zuschlag zusammen mit der normalen Rente in einer Summe gezahlt.
Muss ich den Zuschlag beantragen?
Nein. Wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird er automatisch und ohne Antrag gezahlt.
Erhalte ich einen gesonderten Bescheid über meinen Zuschlag zur Rente?
Ja. Rentenexpertin Sennewald erläutert: “Rentnerinnen und Rentner, die von dem Zuschlag des EM-Bestandsverbesserungsgesetzes ab 01.07.2024 profitieren werden, erhalten hierzu einen gesonderten Bescheid. Diese Bescheide werden Ende Juni/Anfang Juli 2024 von der Deutschen Rentenversicherung versandt.”
Was ändert sich ab Juli 2024 bei der Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente?
Der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Hinterbliebenenrente steigt zum 1. Juli auf 1038,05 Euro monatlich. Auch dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Der Teil der Nettoeinkünfte, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent mit der Hinterbliebenenrente verrechnet.
So errechnet sich der Freibetrag
Der Freibetrag für zusätzliches Einkommen ist durch feste Formeln an die Rentenentwicklung geknüpft. Für Witwen- und Witwerrentner beträgt der Freibetrag das 26,4-Fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts. Dieser Wert liegt ab Juli 2024 bundeseinheitlich bei 39,32 Euro. Der Freibetrag liegt damit bei (26,4 x 39,32 Euro =) 1.038,05 Euro.
Was gilt bei der Witwenrente als Nettoeinkommen?
Für die vielen Ruheständler, die neben ihrer eigenen Rente eine Hinterbliebenenrente erhalten, zählt nicht etwa der Betrag, den ihnen die Rentenversicherung überweist, als Nettoeinkommen. Die Deutsche Rentenversicherung zieht vielmehr vom Bruttoeinkommen feste pauschale Prozentsätze ab. Die Abzüge fallen je nach Einkommensart unterschiedlich hoch aus.
Ich erhalte eine Altersrente. Habe ich auch Anspruch auf die Witwenrente?
Grundsätzlich ja. Die meisten Hinterbliebenenrentner sind Ruheständler und erhalten eine eigene gesetzliche Altersrente, und dazu noch die Witwer- oder Witwenrente. Sie sind sozusagen “Doppelrentner”. Die eigene Altersrente wird voll gezahlt, die Hinterbliebenenrente aber oft um das anzurechnende Einkommen gekürzt. Dabei wird folgendermaßen gerechnet: Vom Bruttobetrag der eigenen Rente werden 14 Prozent abgezogen. Das ergibt die (fiktive) Nettorente.
Der Satz von 14 Prozent gilt für diejenigen, die ab 2011 in Rente gegangen sind. Für frühere Ruheständler gilt ein Satz von 13 Prozent.
Wenn Sie mit Ihrer fiktiven Nettorente unterhalb des Freibetrags von 1.038,05 Euro bleiben, können Sie eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten.
Für Rentner ist das der Fall, wenn sie brutto nicht mehr als 1207 Euro Rente bekommen. Denn zieht man von 1207 Euro 14 Prozent ab, so verbleiben 1.038,02 Euro. Das ist knapp weniger als der Freibetrag von 1.038,05 Euro.
Brutto-Einkommensgrenzen, bis zu denen Witwen-/Witwerrenten nicht gekürzt werden
Einkommensart
Arbeitnehmereinkommen (vor der Rente): 1.730 Euro
Altersrente (Erstbezug ab 2011): 1.207 Euro
Rechenbeispiel 1: Altersrente plus Witwenrente
Eine Witwe aus München hat ab Juli 2024 Anspruch auf eine volle Hinterbliebenenrente (vor der Einkommensanrechnung) in Höhe von brutto 800,- Euro. Dazu erhält sie eine eigene Altersrente in Höhe von 1600,- Euro brutto, also vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Nach der Pauschalrechnung der Rentenversicherung ergibt sich daraus eine fiktive Altersrente in Höhe von netto 1.376 Euro (1.600 Euro – 14 Prozent).
- Der Freibetrag von 1.038,05 Euro wird um 337,95 Euro überschritten.
- 40 Prozent dieses Differenzbetrags sind anrechenbar. Dies sind 135,18 Euro.
- Bei einem Anspruch auf eine volle Hinterbliebenenrente von 800,- Euro wird diese Rente um 135,18 Euro auf rund 665,- Euro im Monat gekürzt. Von diesem Betrag gehen dann noch – wie von der Altersrente – Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.
- Die Münchenerin erhält damit Renten in Höhe von insgesamt 2.265 Euro brutto.
Wie wird mein Einkommen angerechnet, wenn ich noch arbeite?
Wenn Sie noch erwerbstätig sind und die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben, wird ihr Nettoeinkommen anders bestimmt, ansonsten aber ähnlich verfahren. Von Ihrem Bruttoeinkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden 40 Prozent abgezogen, um das fiktive Nettoeinkommen zu bestimmen. So wird gerechnet, wenn Sie selbst noch nicht die reguläre Altersrente bekommen. Beispiel: 2000 Euro Bruttoverdienst ergeben einen fiktiven Nettoverdienst von 1200 Euro.
Dieser Betrag wird dann genau wie oben skizziert dem Freibetrag gegenübergestellt. Von der Differenz werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Beispiel: Erwerbstätigkeit plus Witwenrente
Ein Mann aus Rostock verdient 2.000 Euro brutto und erhält zusätzlich eine Hinterbliebenenrente.
- Nach der Pauschalrechnung der Rentenversicherung ergibt sich daraus ein fiktives Nettoeinkommen von 1.200 Euro (2.000 Euro – 40 Prozent).
- Der Freibetrag von 1.038,05 Euro für wird um 161,95 Euro überschritten.
- 40 Prozent dieser Differenz snd 64,78 Euro. Um diesen Betrag wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.
Für Hinterbliebenenrentner ohne eigene Altersrente aber mit Einkünften aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegt die kritische Einkommensgrenze ab Juli 2024 bei brutto 1.730 Euro. Brutto-Entgelte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind bis zu dieser Höhe bei der Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei.
