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Aktivrente: Darum fehlte Steuervorteil im Januar oft noch

Die neue Aktivrente erlaubt Rentnern einen steuerfreien Hinzuverdienst: Aber wieso wurden im Januar doch Steuern abgeführt, wie der Lohnzettel verrät? Betroffene können unbesorgt sein.

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Rentnerpaar schaut am Küchentisch zusammen Dokumente an. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

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Berlin (dpa/tmn). Pünktlich zum Jahresbeginn ist die sogenannte Aktivrente an den Start gegangen. Sie ermöglicht es Ruheständlern, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Das soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

Doch manch einer, der von dem Angebot Gebrauch gemacht hat, hat sich im Januar verwundert die Augen gerieben - weil der Arbeitslohn zunächst ganz normal und ohne erkennbaren Vorteil besteuert wurde. Was ist da los?

Ursache liegt im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung

“Tatsächlich liegt die Ursache weniger bei den Arbeitgebern als im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung”, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Weil die entsprechende steuerliche Regelung spät im Jahr verabschiedet wurde, sei kaum Zeit für die praktische Umsetzung geblieben. 

Lohnabrechnungsprogramme hätten nicht mehr angepasst werden können, zentrale Auslegungsfragen seien erst im Februar von der Finanzverwaltung geklärt worden. Doch erst damit können Softwareanbieter ihre Programme final adaptieren, testen und freigeben. Darum war eine flächendeckende Umsetzung zum 1. Januar schlicht nicht möglich.

Steuerlicher Vorteil ist lediglich aufgeschoben

Für Betroffene stellt sich nun aber die Frage: Ist das zu viel einbehaltene Geld jetzt verloren? Die klare Antwort lautet dem Bund der Steuerzahler zufolge: nein. Wurde im Januar zu viel einbehalten, erfolgt eine Korrektur.

Sobald die erforderlichen Software-Updates eingespielt sind, führen die meisten Abrechnungssysteme automatisch eine sogenannte Rückrechnung durch. “Der betroffene Monat wird neu berechnet, und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet”, erklärt Daniela Karbe-Geßler.

Arbeitgeber korrigieren, sobald es technisch möglich ist

“Arbeitgeber warten üblicherweise nicht bis zum Jahresende, sondern korrigieren, sobald es technisch möglich ist”, so die Steuer-Expertin. Nur in Ausnahmefällen - etwa wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde und es keine weitere Lohnzahlung gibt - erfolgt die Erstattung erst über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr.

Wann genau die Rückzahlung erfolgt, hängt vom jeweiligen Abrechnungssystem und vom Zeitpunkt des Updates ab. In vielen Fällen dürfte die Korrektur ein oder zwei Monate nach Bereitstellung der technischen Anpassung sichtbar werden. Für die Betroffenen bedeutet das vor allem eines: Sie müssen sich in Geduld üben. Um einen dauerhaften finanziellen Nachteil handelt es sich damit aber für keinen der Betroffenen, sondern lediglich um eine zeitliche Verschiebung des steuerlichen Vorteils.

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