Frankfurt am Main (sth). Die Bundesbank erwartet, dass die gesetzliche Rentenversicherung das laufende Jahr mit einem erheblichen Defizit abschließt. Hauptgründe dafür sind nach Einschätzung der Währungshüter in ihrem neuen Monatsbericht die deutliche Rentenerhöhung von 3,74 Prozent zur Jahresmitte, die demografisch bedingt steigende Rentenzahl - und die zum Jahresbeginn um durchschnittlich rund 2,9 Prozent gewachsenen Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rentenversicherung übernimmt im Rentenalter der Versicherten den früheren Arbeitgeberanteil an die Krankenkassen.
Bereits im ersten Halbjahr verbuchte die Rentenversicherung der Bundesbank zufolge ein Defizit von 2,5 Milliarden Euro. “Bis zum Ende des Jahres dürfte es noch deutlich ansteigen”, heißt es in ihrem Bericht. Und auch mit Blick auf das kommende Jahr sind die Notenbanker skeptisch: Das Defizit in den Rentenkassen dürfte sich ihrer Erwartung nach “weiter stark ausweiten”. Eine Folge davon könnte sein, dass das derzeit immer noch üppige Finanzpolster der Rentenversicherung von 40,4 Milliarden Euro schneller schrumpft als bisher erwartet. “Aus heutiger Sicht könnte eine Beitragssatzerhöhung im Jahr 2027 erforderlich werden”, schreiben die Währungshüter.
Bund ist nicht für Kosten eines stabilen Rentenniveaus zuständig
Unverständlich finden die Bundesbanker, dass die Bundesregierung mit ihrem geplanten “Rentenpaket 2025” nicht nur die Mehrkosten der Rentenkassen für die “Mütterrente III”, sondern auch für ein bei 48 Prozent stabilisiertes Rentenniveau übernehmen will. Bei der Mütterrente erscheine ein solcher Schritt zwar “folgerichtig, da es sich um nicht-beitragsgedeckte Leistungen handelt", so die Notenbank. Bei der geplanten Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sei eine Steuerfinanzierung dagegen “eher unsystematisch”, da eine allgemeine Rentenerhöhung wie von der Regierung geplant “eigentlich nicht vom Bund zu finanzieren ist”.
Zum wiederholten Male fordert die Bundesbank von der Bundesregierung, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die steigende durchschnittliche Lebenserwartung anzupassen. Zudem solle das Mindestrentenalter von derzeit 63 Jahren entsprechend erhöht und der Zugang zur “Altersrente für besonders langjährig Versicherte” für künftige Rentnerinnen und Rentner beendet werden, heißt es in ihrem Monatsbericht. Dies fördere nicht nur die Erwerbsbeteiligung Älterer, sondern reduziere auch den demografischen Druck auf die Staatsfinanzen. Darüber hinaus sei es “empfehlenswert, die Ab- und Zuschläge in der Rentenversicherung zu überprüfen”, so die Währungshüter. Derzeit verringert jeder Monat eines vorgezogenen Rentenbeginns die Rente um 0,3 Prozent, eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erhöht die Rente um 0,5 Prozent.
