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Bundesrat sagt Ja zur digitalen Rentenübersicht

Die Länderkammer bestätigt das sogenannte Trio-Gesetz für mehr Altersvorsorge-Transparenz, Selbstverwaltung und Reha-Leistungen.

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Frau und Mann vor einem Laptop – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Berlin (drv/sth). Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause das „Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ gebilligt. Mit dem sogenannten Trio-Gesetz sollen die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessert sowie die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen Bürgerinnen und Bürger künftig gebündelt Informationen über die gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können.

„Damit kann der individuelle Informationsstand über die eigene Altersvorsorge verbessert werden“, so Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Seit der Einführung der Renteninformation in der gesetzlichen Rentenversicherung habe sich die Deutsche Rentenversicherung kontinuierlich auch für einen Gesamtüberblick über die individuellen Anwartschaften in allen Säulen der Alterssicherung eingesetzt und intensiv an ihrer Entwicklung mitgewirkt. „Das Angebot einer Digitalen Rentenübersicht stellt eine sinnvolle Ergänzung der bereits existierenden Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung dar“, so Roßbach.

Sozialversicherungswahlen sollen modernisiert werden

Mit dem Gesetz sollen darüber hinaus die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. „Es ist sicherlich positiv zu bewerten, dass mit dem Gesetz die Transparenz des Wahlverfahrens erhöht und der Bekanntheitsgrad der Sozialversicherungswahlen gesteigert werden soll, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen“, so Gundula Roßbach. Dies stärke die Selbstverwaltung der Rentenversicherung. „Eine starke Selbstverwaltung gibt der Rentenversicherung eine Stimme und das Mandat, aktiv für die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner einzutreten“, sagte Roßbach.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Beschaffung von Rehabilitationsleistungen verbessert werden. Gleichzeitig werden das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten und die qualitätsorientierte Klinikauswahl gestärkt. „Dies ist ein Schritt zu mehr Patientenautonomie und unterstützt das Ziel aller Akteure im Reha-Bereich, dass Versicherte nach einer Erkrankung möglichst schnell wieder in das Erwerbsleben zurückkehren können“, so Brigitte Gross, Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.


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