Berlin (hib/sth). An diesem Donnerstag berät der Bundestag voraussichtlich ab 17 Uhr in erster Lesung eineinhalb Stunden lang über den Etat des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für 2023. Die Sitzung wird live auf der Bundestags-Website übertragen. Der Haushalt von Minister Hubertus Heil (SPD) bleibt nach Angaben des Bundestags auch in diesem Jahr der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushaushalts. Im Haushaltsentwurf 2023 (pdf-Datei: S. 1.536ff., Seitenzahlen: 1.102 ff.) sieht der Einzelplan 11 Ausgaben von 163,33 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat des BMAS auf 161,08 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen 2023 mit 2,79 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr (1,76 Milliarden Euro).
Die Ausgaben des Ministeriums sind überwiegend Zuweisungen und Zuschüsse (163,81 Milliarden Euro gegenüber 160,32 Milliarden Euro in diesem Jahr). Der Löwenanteil entfällt auf die Rentenversicherung sowie auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 121,28 Milliarden Euro vor (2022: 116,79 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro).
5,25 Milliarden Euro für die knappschaftliche Rentenversicherung
Mit 5,25 Milliarden Euro (2022: 5,32 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund danach an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 42,75 Milliarden Euro (2022: 40,84 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 11,54 Milliarden Euro (2022: 11,05 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 30,35 Milliarden Euro (2022: 29,13 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen des Bundes für Kindererziehungszeiten summieren sich im kommenden Jahr laut Haushaltsentwurf auf 17,26 Milliarden Euro (2022: 16,82 Milliarden Euro).
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 40,59 Milliarden Euro eingestellt (2022: 40,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10 Milliarden Euro in diesem Jahr auf nun 9,8 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Arbeitslosengeld II sind mit 21,33 Milliarden Euro festgelegt (2022: 21,09 Milliarden Euro). Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,2 Milliarden Euro vor (2022: 4,81 Milliarden Euro). Mit 508,13 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2022: 504,85 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen will die Regierung mit 247,01 Millionen Euro fördern (2022: 234,11 Millionen Euro).
