Berlin/Frankfurt am Main (sth/drv). Bereits seit Oktober 2013 erhalten Rentnerinnen und Rentner, für die weder das in den EU- und den EFTA-Staaten geltende Europarecht noch ein mit Deutschland geschlossenes Sozialversicherungsabkommen zählt, auch im Ausland ihre volle Rente ausgezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Zuvor war die Rentenzahlung in diese Länder in bestimmten Fällen auf 70 Prozent gekürzt worden. In den EU- und EFTA-Staaten gab es die gesetzliche Rente auch schon vorher ohne Abzüge.
Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Ende 2024 überwies die Deutsche Rentenversicherung nach eigenen Angaben, die ihre-vorsorge.de vorliegen, rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland - darunter mehr als 1,2 Millionen in die Staaten der Europäischen Union, mehr als 280.000 in andere europäische Länder und rund 110.000 in einen Staat auf dem amerikanischen Kontinent.
Wer seinen Ruhestand im Ausland genießen möchte, dem empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, sich vorab beraten zu lassen. Denn bei einem Umzug in ein Land außerhalb der Europäischen Union gelten für bestimmte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Einschränkungen.
