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Weniger neue Altersrenten für Spätaussiedler

Mehr als 43.000 Beschäftigte traten 2024 nach dem Fremdrentengesetz in den Ruhestand – etwa ein Drittel mehr als zehn Jahre zuvor. Doch ihre Zahl ist rückläufig.

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Ältere Frau liest einen Brief. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Frankfurt am Main (sth). Nach einem starken Zuzug Anfang der 1990er-Jahre sind viele Jahre lang immer weniger Spätaussiedlerinnen und -aussiedler aus Osteuropa nach Deutschland zugewandert. Danach ging ihre Zahl bis 2019 wieder von etwa 1800 auf bis zu mehr als 7100 stark nach oben – und sinkt nach Jahren der Stagnation jetzt offenbar wieder deutlich. Das geht aus aktuellen Daten des Bundesverwaltungsamts hervor. Demnach fanden im Jahr 2024 nur noch rund 4300 deutschstämmige Menschen aus Osteuropa den Weg nach Deutschland - so wenig wie zuletzt 2020. Spätaussiedlerinnen und -aussiedler haben Anspruch darauf, dass die Arbeitszeiten in ihren Herkunftsländern auf der Grundlage des sogenannten Fremdrentengesetzes (FRG) für die Rente ähnlich bewertet werden wie ihre Erwerbszeiten in Deutschland.  

Die aktuellen Spätaussiedlerzahlen schlagen sich – in der Regel mit einigen Jahren Verzögerung – auch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nieder. Aktuellen DRV-Daten zufolge traten 2024 etwa 43.200 Beschäftigte in den Ruhestand, deren Rentenanspruch nach dem FRG ermittelt wurde – etwa ein Drittel mehr als zehn Jahre zuvor. Unter Einbeziehung von Erwerbsgeminderten und Hinterbliebenen bekamen im vergangenen Jahr rund 62.000 Deutschstämmige aus Osteuropa hierzulande ihre erste Rente ausgezahlt – etwa 5700 oder zehn Prozent mehr als 2014. 

Insgesamt flossen laut den neuen DRV-Zahlen Ende 2024 rund 1,08 Millionen Renten an (Spät-)Aussiedlerinnen und Aussiedler - ähnlich viele wie im Jahr zuvor. Auf Grundlage des FRG ermittelte Renten sind für Zuwanderer, die ab Mai 1996 nach Deutschland kamen, allerdings in der Höhe gedeckelt: Alleinlebende Versicherte können seither eine FRG-Rente auf Basis von höchstens 25 Entgeltpunkten bekommen, Paare auf Basis von maximal 40 Entgeltpunkten. Das entspricht derzeit einer monatlichen Bruttorente von höchstens 1019,75 Euro für Alleinlebende und maximal 1631,60 Euro für Paare. Ein Entgeltpunkt ist der Rentenanspruch, den Durchschnittsverdiener durch ein Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen erwerben. Derzeit hat er einen Wert von 40,79 Euro monatlich.  

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