München/Frankfurt am Main (sth). Noch hat das Rentenpaket II den Bundestag nicht passiert. Und noch ist aktuellen Medienberichten zufolge unklar, ob die derzeitige Bundesregierung überhaupt in der Lage sein wird, eines ihrer zentralen rentenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag noch in Gesetzesform zu gießen. Doch der öffentliche Druck auf die Ampel-Parteien wächst weiter - auch was die Rente betrifft.
Am Montag hat der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland das geplante Rentenpaket in einem in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (FAZ) erschienenen Gastbeitrag in bemerkenswerter Schärfe kritisiert. “Eine der teuersten Reformen, nur um eine ohnehin schon ordentliche Absicherung weiter aufzubessern”, wettert Ruland gegen die von der Bundesregierung geplante Stabilisierung des Rentenniveaus. Eine solche Festschreibung sei gar “nicht notwendig”, so Ruland - denn auch ein Absinken des Niveaus besage “nicht, dass Renten gekürzt würden. Sie steigen nur etwas langsamer als die Löhne." Dem Gesetzentwurf der Ampel zufolge würde das Rentenniveau ohne Rentenpaket bis 2030 auf 46,9 Prozent und bis 2040 auf 44,9 Prozent sinken. Mit Rentenpaket soll das Rentenniveau - unterstützt durch einen kreditfinanzierten Staatsfonds (“Generationenkapital”) - bis Mitte 2040 bei 48 Prozent stabilisiert werden.
Staatsfonds stößt auf große Bedenken
Doch gerade dieser Staatsfonds stößt bei Ruland auf große Bedenken. Einerseits hält es der Verfassungsrechtler für ungewiss, ob die Politik angesichts des hohen Investitionsbedarfs in vielen Politikfeldern “einen milliardenschweren Fonds (geplant sind 200 Milliarden Euro, d. Red.) über so lange Zeit unangetastet lässt und ihn weiter ausbaut”. Zugleich seien die erhofften Ausschüttungen aus dem Fonds ”so gering, dass sie nur einen Bruchteil der allein durch die Niveausicherung entstehenden Mehrkosten" abdecken könnten. “Doch nicht einmal das ist sicher”, warnt Ruland. Denn nur die tatsächlich erzielten Gewinne - nach Abzug der Zinskosten für die notwendigen Staatskredite - dürften auch ausgeschüttet werden.
“Das kann, muss aber nicht gut gehen”, zeigt sich der Rentenexperte skeptisch. Denn “notwendig wäre eine langfristige Zinsdifferenz von mindestens 3,5 Prozent, damit sich das „Generationenkapital“ selbst trägt”. Aus diesem Grund sei die Vereinigung versicherungsmathematischer Sachverständiger für Altersversorgung bei einer Bundestags-Expertenanhörung in der Vorwoche mit dem Generationenkapital-Konzept auch “hart ins Gericht gegangen”, so Ruland. Die Fachleute hätten deutlich gemacht, dass die durch den Staatsfonds realistisch erzielbaren Renditen “dauerhaft nicht ausreichen, um die geplanten Ausschüttungen und die Zinskosten zu finanzieren”.
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