Berlin (sth). Etwa 40 Prozent der Beschäftigten, die 2024 in den Ruhestand getreten sind, haben bis zu ihrem persönlichen gesetzlichen Rentenalter gearbeitet. Die übrigen konnten vorzeitig in Rente gehen - teils mit erheblichen Abschlägen. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach bezogen im vergangenen Jahr rund 937.000 Menschen erstmals eine gesetzliche Altersrente. Rund 378.000 Männer und Frauen hatten beim Rentenstart die jeweils eigene “Regelaltersgrenze” von etwa 66 Jahren erreicht - etwa 40 Prozent aller neuen Altersrentner. Rund 559.000 Menschen verabschiedeten sich über eine der drei sogenannten vorgezogenen Altersrenten aus dem Berufsleben – mit jeweils unterschiedlichen Bedingungen.
Rund 225.200 “langjährig Versicherte” konnten den DRV-Daten zufolge nach mindestens 35 Versicherungsjahren auf Wunsch mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. In diesem Fall büßten sie jedoch für jeden fehlenden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns bis zu ihrer Regelaltersgrenze 0,3 Prozentpunkte ihrer Rente ein - auf Dauer. Für die knapp 269.000 “besonders langjährig Versicherten” mit 45 Versicherungsjahren entfielen diese Abschläge. Sie mussten jedoch bei Renteneintritt auch das für ihren Geburtsjahrgang geltende Mindestalter erreicht haben, das 2024 bei gut 64 Jahren lag. Auch rund 64.900 schwerbehinderte Menschen konnten nach 35 Versicherungsjahren im Jahr 2024 mit oder ohne Abschläge in Altersrente gehen.
In ihrem neuen Jahresbericht hatte die Deutsche Rentenversicherung kürzlich darauf hingewiesen, dass der Altersdurchschnitt bei Rentenbeginn 2024 bei 64,7 Jahren lag. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es 62,3 Jahre. Ein wesentlicher Grund ist die seit 2012 laufende schrittweise Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt von 65 auf 67 bis zum Jahr 2031. Die schwarz-rote Koalition will Menschen künftig einen Anreiz bieten, noch länger zu arbeiten - mithilfe einer “Aktivrente”: Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiter beruflich tätig bleibt, soll bis zu 2.000 Euro seines Gehalts im Monat steuerfrei bekommen.
