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Expertenanhörung zur Digitalen Rentenübersicht

Am kommenden Montag debattieren die Sozialexperten der Fraktionen mit Sachverständigen über die geplante Altersvorsorge-Website.

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Junges Paar sitzt im Garten und schaut zusammen auf einen Laptop-Bildschirm.

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Berlin (hib/sth). Erst kürzlich hat der Bundestag erstmals über die geplante Digitale Rentenübersicht beraten. Jetzt steht bereits der Termin für die in Gesetzgebungsverfahren obligatorische Expertenanhörung fest. Sie findet am kommenden Montag, 16. November, ab 12.30 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt und dauert voraussichtlich eineinhalb Stunden. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Nach Angaben der Bundesregierung stehen drei Ziele im Zentrum des von ihr vorgelegten Gesetzentwurfs: die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und mehr Transparenz bei Rehabilitationsverfahren der Rentenversicherung. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen demnach Bürgerinnen und Bürger künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Zur Umsetzung soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ geschaffen werden.

Zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sieht der Entwurf eine Erleichterung des Zugangs zu Gremien und Wahlen vor. Künftig sollen weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig sein und die Frist für die Listenzusammenlegungen zeitlich begrenzt werden. Um mehr Transparenz bei der Rehabilitation zu erreichen, solle zudem die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt werden, so die Bundesregierung. Durch die Neuregelung sollen die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt, und so eine (EU-)rechtskonforme Grundlage für die Beschaffung etabliert werden. 

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