Odenburg (DRV). Viele Schüler bessern in den kommenden Wochen mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie hierfür in der Regel nicht zahlen – egal, wie viel sie verdienen. Ferienjobs zählen in der Regel zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Das sind Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern.
Wichtig: Die Begrenzung der Beschäftigung muss bereits im Vorfeld festgelegt werden. Zudem ist zu beachten, dass mehrere kurzfristige Beschäftigungen während eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.
