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Ferienjobs sind sozialabgabenfrei

Schüler können sich mit Ferienarbeit etwas dazuverdienen, ohne Sozialabgaben zu zahlen – solange sie die zeitlichen Grenzen für kurzfristige Jobs einhalten.

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Jugendliiche arbeiten als Küchenhilfen in einer Großküche. Bild: IMAGO / Sven Simon

© Nicht definiert

Odenburg (DRV). Viele Schüler bessern in den kommenden Wochen mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie hierfür in der Regel nicht zahlen – egal, wie viel sie verdienen. Ferienjobs zählen in der Regel zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Das sind Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern. 

Wichtig: Die Begrenzung der Beschäftigung muss bereits im Vorfeld festgelegt werden. Zudem ist zu beachten, dass mehrere kurzfristige Beschäftigungen während eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. 

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