Paris (dsv/sth). Mit knapp 64 Prozent der Stimmen (255 zu 146) hat die französische Nationalversammlung beschlossen, die geplante Reform zur Anhebung des Renteneintrittsalters für eine volle Rente auf 64 Jahre bis Januar 2028 auszusetzen. Das berichtet die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel. Eine endgültige Entscheidung über das von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebene Projekt sei damit auf die Zeit nach der nächsten Präsidentenwahl im Jahr 2027 vertagt worden. Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren und neun Monaten.
Ebenfalls ausgesetzt wurde der DSV zufolge die vorgesehene Erhöhung der Regelaltersgrenze von 67 auf 68 Jahre für Versicherte, die nicht über die erforderliche Beitragsdauer für den Bezug einer vollen Rente verfügen. Damit die Aussetzung der Anhebung des Rentenalters in Kraft treten kann, muss sie noch vom Senat bestätigt werden.
Politischer Kompromiss zur Stabilisierung Frankreichs
Diese Entscheidung war ein zentrales Zugeständnis der Regierung von Sébastien Lecornu, um die Unterstützung der Sozialistischen Partei im Parlament für die Haushaltsberatungen zu sichern. Zugleich enthält der Beschluss Sonderregelungen für die Frühverrentung in besonders belastenden Berufen wie Polizei und Feuerwehr. Der Anstieg der erforderlichen Beitragsdauer für eine volle Rente von aktuell 42 Jahren und sechs Monaten auf 43 Jahre für Versicherte, die ab 1965 geboren wurden, wird hingegen nicht ausgesetzt. Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass erst nach der Präsidentschaftswahl im April 2027 über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters entschieden wird.
Mit der teilweisen Aussetzung der Rentenreform ist Premierminister Sébastien Lecornu der Hauptbedingung der Sozialisten nachgekommen, damit diese sich nicht an den Misstrauensvoten der anderen Oppositionsparteien beteiligen. Die Regierung Lecornu verfügt in der Nationalversammlung über keine Mehrheit und ist auf die Unterstützung der Sozialisten angewiesen, um den Haushalt für das Jahr 2026 zu verabschieden.
Höheres Rentenalter war Hauptkritikpunkt an Macrons Reform
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters für eine volle Rente ist der umstrittenste Aspekt der 2023 beschlossenen Rentenreform und konnte von der Regierung Borne nur ohne Zustimmung des Parlaments durchgesetzt werden. Die Kosten für das jetzt beschlossene Aussetzen der Reform sollen sich im kommenden Jahr auf 300 Millionen Euro und im Jahr 2027 auf 1,9 Milliarden Euro belaufen. Diese will die Regierung durch anderweitige Sparmaßnahmen in den laufenden Budgetverhandlungen ausgleichen.
Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, den Haushalt ohne Rückgriff auf eine Sonderregelung zu verabschieden, die ihm eine Entscheidung auch ohne Zustimmung des Parlaments ermöglichen würde. Darüber hinaus will er durch die Aussetzung der Rentenreform Vertrauen schaffen und eine Debatte über die Rentenpolitik ermöglichen, ohne dass die gesellschaftlichen Spannungen weiter zunehmen.
Frankreich unter Beobachtung der EU
Die Europäische Union (EU) hat gegen Frankreich auch wegen seiner Rentenpolitik ein „Verfahren bei übermäßigem Defizit“ eingeleitet. Dieses Verfahren ist ein Instrument des Stabilitäts- und Wachstumspakts, mit dem die EU-Mitgliedstaaten zur Korrektur hoher Defizite und Verschuldung verpflichtet werden. So lag die Schuldenquote in Frankreich im Jahr 2024 bei 113 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und damit deutlich über dem Zielwert von 60 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland lag die Schuldenquote bei 62,5 Prozent des BIP.
Auch das Staatsdefizit lag mit 5,8 Prozent des BIP über dem europäischen Zielwert (in Deutschland waren es 2,5 Prozent des BIP). Laut dem Ratsbeschluss vom 21. Januar 2025 soll Frankreich sein „exzessives Defizit“ durch eine strikte Begrenzung des nationalen Ausgabenwachstums bis 2029 abbauen. Für den Haushalt 2026 strebt die Regierung Lecornu ein Staatsdefizit von 4,7 Prozent des BIP an.
