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Frankreich: Weiterer Fahrplan für Renten-Konklave festgelegt

Pariser Rechnungshof konstatiert mangelhafte Gerechtigkeit des aktuellen Rentensystems und stellt die Rentenanpassung nach Preisentwicklung infrage.

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Frankreich: Weiterer Fahrplan für Renten-Konklave festgelegt

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Paris (dsv/sth). Während in Rom nach dem Tod von Papst Franziskus das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes noch bevorsteht, geht in Paris das sogenannte Renten-Konklave in die nächste Runde. Das geht aus einem neuen Zwischenbericht des Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel hervor. Demnach haben sich die französischen Sozialpartner auf eine gemeinsame Zielsetzung und einen neuen Fahrplan für die weiteren Verhandlungen geeinigt. 

So soll sich die nächste Sitzung am heutigen Donnerstag Fragen der Finanzierung, die beiden folgenden Sitzungen am 30. April und 15. Mai der Frage der Steuerung des Systems widmen. Ziel ist nach Angaben des DSV-Büros, vor der letzten geplanten Sitzung am 28. Mai eine Einigung zu Reformvorschlägen zu erzielen. Die Sozialpartner haben demnach jedoch nicht ausgeschlossen, bei Bedarf die Gespräche im Juni fortzusetzen.

Parallel zur Arbeit der Sozialpartner hat der französische Rechnungshof seinen zweiten Bericht über die Auswirkungen des französischen Rentensystems auf die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung veröffentlicht. Darin konstatiert er eine mangelhafte Gerechtigkeit des aktuellen Rentensystems und stellt die Rentenanpassung anhand von Preisentwicklungen infrage. Zudem identifiziert der Rechnungshof wichtige Hebel für die bevorstehende Reform.

Gerech­tig­keit inner­halb einer Gene­ra­tion muss gewähr­leistet sein

In seinem Bericht betont der Rechnungshof die Bedeutung einer weiteren Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Menschen. Dies bedürfe jedoch beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Die letzten Rentenreformen und insbesondere die Erhöhung des Rentenalters für langjährige Versicherte haben zu einem deutlichen Anstieg der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen geführt. Dies ist jedoch mit einem deutlichen Anstieg der Zeiten in Arbeitslosigkeit und Krankheit in den Jahren vor dem Renteneintritt bei Frauen, Arbeiterinnen und Arbeitern sowie bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen einhergegangen.

Der Bericht des Rechnungshofs zeigt auch Unterschiede in der ferneren Lebenserwartung von Führungskräften gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern auf. Ein Anstieg der Regelaltersgrenze wirke sich daher unterschiedlich auf die beiden Gruppen aus. Weiterhin wird hervorgehoben, dass von vielen rentenrechtlichen Regelungen vorwiegend die mittleren und höheren Einkommensgruppen profitieren.

Bei der Vorstellung des Berichts betonte der Präsident des französischen Rechnungshofs und ehemalige EU-Kommissar, Pierre Moscovici, dass die Gerechtigkeit innerhalb einer Generation im französischen Rentensystem im Mittelpunkt der Reformdiskussion stehen müsse. Gegenwärtig sei diese nicht gewährleistet.

Nach­hal­tig­keits­faktor für die Renten­an­pas­sung gefor­dert

Der Bericht des Rechnungshofs schlägt vor, die bisherige Rentenanpassung nach der Preisentwicklung zu beenden. Grund dafür ist, dass der sprunghafte Anstieg der Inflation infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine in den vergangenen Jahren in Frankreich zu Rentenerhöhungen geführt hat, die deutlich über dem Anstieg der Löhne lagen. Im Bericht wird dabei betont, dass Rentnerinnen und Rentner die gleichen wirtschaftlichen Risiken tragen sollten wie die Erwerbstätigen. Die Rentenindexierung solle daher einerseits an die Lohnentwicklung gekoppelt werden und andererseits - analog zum Nachhaltigkeitsfaktor in der deutschen Rentenanpassungsformel - die Entwicklung des Zahlenverhältnisses der Rentnerinnen und Rentner zu den Beitragszahlenden berücksichtigen.

Nach dem Rückzug der zweit- und drittgrößten Gewerkschaften CGT und Force Ouvrière (FO) sowie der Vereinigung der freien Berufe und der Handwerker U2P haben sich die am Verhandlungstisch verbliebenen Sozialpartner auf gemeinsame Zielsetzungen und einen neuen Fahrplan für die Verhandlungen geeinigt. Dabei einigten sich die Beteiligten auf die Formulierung, dass alle - Beschäftigte, Arbeitgeber, aber auch Rentnerinnen und Rentner - zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts in der französischen Rentenversicherung einen Beitrag leisten müssten.

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