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Frührentner: Großzügige Hinzuverdienstgrenze bleibt

Auch 2022 dürfen Frauen und Männer, die ab 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente beziehen, ein Mehrfaches des regulären Nebenverdiensts erzielen.

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Berlin (bd). Wer sein reguläres Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf auch im kommenden Jahr bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Der Bundestag hat eine Verlängerung der bislang befristeten Sonderregelung bis Ende 2022 beschlossen. Auch der Bundesrat hat zugestimmt.

Die damalige Bundesregierung hatte 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze kräftig angehoben, zunächst auf 44.590 Euro, dann 2021 nochmals auf 46.060 Euro. Damit wollte die Bundesregierung jüngere Rentnerinnen und Rentner in besonders benötigten Jobs dazu ermuntern, vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückzukehren.

Keine Hinzuverdienstgrenze für „reguläre“ Rentner

Ursprünglich hätte die Regelung schon Ende 2020 auslaufen sollen. Ohne die erneute Verlängerung hätte zu Jahresbeginn wieder die 2017 eingeführte Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro gegolten.

Ein über die Grenze hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Rentnerinnen und Rentner, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie dürften weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen.

Die Mehrkosten für den Staat sollen sich in Grenzen halten. Im Beschluss heißt es, es sei „nicht davon auszugehen, dass die etwaigen finanziellen Auswirkungen eine geringfügige Größenordnung übersteigen.“

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