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Gunkel sieht in freiwilligen Beiträgen eine Gefahr für die Rentenversicherung

Vorsitzender des Bundesvorstands der DRV: Weitere Ausweitung wäre „ein gefährlicher Irrweg“

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Alexander Gunkel

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Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung auf Arbeitgeberseite.

München (tö). Der Vorschlag, zusätzliche Altersvorsorge künftig verstärkt durch freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zu organisieren, ist nach Ansicht des Rentenexperten Alexander Gunkel „ein gefährlicher Irrweg“. Dadurch würde die gesetzliche Rentenversicherung „mit neuen Finanzierungslasten befrachtet“. Außerdem würde man diejenigen, die regelmäßig ihre Pflichtbeiträge zahlen, unfreiwillig in eine Ausfallhaftung nehmen, „wenn die durch früher geleistete freiwillige Beiträge begründeten Rentenansprüche nicht durch ausreichend hohe freiwillige Beiträge erfüllt werden können“. Das schreibt Gunkel in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift Deutsche Rentenversicherung (Heft 4/2025). Der Jurist ist stellvertretender Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung und vertritt die Arbeitgeberverbände als derzeit Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund in der Selbstverwaltung der DRV. Mit seinem Aufsatz wandte er sich gegen einen Vorschlag der Gewerkschaft IG Metall unter der Bezeichnung „Soli-Rente-Plus“, der in der Zeitschrift ebenfalls vorgestellt wird. 

Gunkel vergleicht in seinem Beitrag freiwillige Beiträge mit einem Schneeballsystem, das nur so lange funktionieren kann, solange sich genug neue Einzahlende finden, mit deren Einzahlungen sich die Ansprüche der früheren Einzahler befriedigen lassen. Während bei einem Schneeballsystem „nur“ die Einzahler den Schaden hätten, müsste bei freiwilligen Rentenbeiträgen aber notfalls „die Solidargemeinschaft der Pflichtbeitragszahler für den Schaden aufkommen“, um entstandene Rentenansprüche zu befriedigen. Das sei kein sozialer Ausgleich durch das Eintreten der Starken für die Schwachen, vielmehr müssten so die Pflichtbeitragszahler „für eine über den Umfang einer Pflichtversicherung hinausgehende Alterssicherung haften“. 

Weiter schreibt Gunkel: „Idealerweise sollte in einer umlagefinanzierten Rentenversicherung möglichst ganz auf freiwillige Beiträge verzichtet werden“, und zwar nicht nur wegen der Gefahr des Entstehens von neuen Ansprüchen auf Kosten der Solidargemeinschaft. Es gebe auch „die Gefahr der negativen Risikoselektion, das heißt, dass diejenigen freiwillige Beiträge überproportional nutzen, die sich selbst davon einen besonderen Vorteil erhoffen“. Im Ergebnis führe dies „zu einer die Solidargemeinschaft belastenden Entmischung von Versicherungsrisiken, weil sich dann überproportional viele ,schlechte Risiken‘, wie es Versicherungsmathematiker formulieren würden, im Versichertenkollektiv befinden“. Zudem könne diese Option „zur Nutzung von individuell günstigen, aber die Versichertengemeinschaft belastenden Gestaltungsmöglichkeiten führen“. 

Gunkel schlägt stattdessen vor, für eine Zusatzvorsorge besser die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Dort gibt es allerdings das große ungelöste Problem, dass Millionen gesetzliche Krankenversicherte oberhalb eines bestimmten Freibetrags bei der Krankenversicherung und einer Freigrenze bei der Pflegeversicherung die vollen Beiträge auf eine ausgezahlte Betriebsrente zahlen müssen. 


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