Ihre-Vorsorge Logo

Keine Witwenrente bei „Versorgungsehe“

Bei der Frage, ob Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, spielt die Dauer der Ehe eine Rolle.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau liest besorgt einen Brief. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

© Nicht definiert

Oldenburg (drv). Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ist das nicht der Fall, muss der Rentenversicherungsträger laut Gesetz zunächst davon ausgehen, dass eine sogenannte Versorgungsehe vorliegt. Damit ist gemeint, dass das Paar die Ehe angesichts des erkennbar kurz bevorstehenden Todes einging, um nach dem Tode dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen.

Zwar wird das Vorliegen einer Versorgungsehe bei solchen Fallgestaltungen zunächst unterstellt. Dieses kann vom Hinterbliebenen aber widerlegt werden. Gründe, die gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe sprechen, können zum Beispiel der Tod des Ehepartners durch einen Unfall oder ein gemeinsames Kind sein.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird in der Koalition heftig gestritten. Die Rentenkommission hat ihre Abschaffung vorgeschlagen; in CDU und SPD regt sich dagegen Widerstand.

Time
2 Minuten

Ob vorgezogener Ruhestand oder Regelaltersrente: Wann Versicherte in Rente gehen können und wie hoch ihre Bezüge ausfallen würden, erkennt man in der neuen Rentenauskunft nun auf einen Blick.

Time
2 Minuten

Der Grundrentenzuschlag bietet Unterstützung für Menschen mit langer Versichertenzeit und niedrigem Einkommen. Die Höhe des Zuschlags wird jedes Jahr überprüft.

Time
1 Minuten

Wer einen Angehörigen pflegt bekommt dafür unter Umständen einen Zuschlag zur Rente. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Time
4 Minuten

Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente wird derzeit heiß diskutiert – nicht aber die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Abschläge. Die Bundesbank sieht Handlungsbedarf.

Time
2 Minuten

Eltern können für die Kinderbetreuung Rentenpunkte bekommen, wenn sie im Job kürzergetreten sind. Doch die Rentenversicherung schreibt die Zeiten nicht automatisch gut.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026