Berlin (sth). Fast 35 Jahre nach dem Fall der Mauer gehören die Renten in den neuen Bundesländern zu den Themen, die immer noch regelmäßig den Bundestag beschäftigen - zum Beispiel in dieser Woche. Voraussichtlich am Donnerstagabend um kurz vor 20 Uhr werden die Sozialpolitiker im Parlament über einen Antrag der Linken-Gruppe beraten, der zum Ziel hat, die laut Gesetz zum Jahresende auslaufende Hochwertung ostdeutscher Löhne für die Rente noch einige Jahre fortzusetzen. Im Anschluss an die Debatte soll die Vorlage an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen werden.
Auf den ersten Blick wirkt das Ansinnen der Abgeordneten um den Linken-Rentenexperten Matthias W. Birkwald von der Realität überholt. Denn bereits seit 2017 ist per Gesetz festgelegt, dass die Rentenansprüche aller Beschäftigten in West- und Ostdeutschland spätestens ab dem 1. Juli dieses Jahres mit dem gleichen Euro-Betrag berechnet werden. Tatsächlich ist der für die Rentenhöhe maßgebliche “Aktuelle Rentenwert” in den alten und neuen Bundesländern jedoch schon seit Mitte vergangenen Jahres gleich hoch: 37,60 Euro (ab dem 1. Juli: 39,32 Euro) Monatsrente stehen seither allen Arbeitnehmern in Deutschland zu, die in einem Jahr genau den statistischen Durchschnittsverdienst erzielt haben (2024: knapp 45.400 Euro). Nach 40 Arbeitsjahren kommen langjährige Durchschnittsverdiener damit derzeit bundesweit auf eine Brutto-Monatsrente von 1504 Euro.
Rentenwert gestiegen - Umrechnungsfaktor gesunken
Parallel zu der schrittweisen Erhöhung des Rentenwerts in den neuen Ländern wurde jedoch ab 2019 die bisherige “Hochwertung” ostdeutscher Löhne - ebenfalls schrittweise - aufgegeben. Mithilfe dieser Regelung sollten die bis heute oft niedrigen Ost-Verdienste für die Rente rechnerisch auf West-Niveau gebracht werden. Doch hier sehen die Linken-Parlamentarier noch immer eine erhebliche Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Der Lohnunterschied zwischen West- und Ostdeutschland sei noch immer erheblich, heißt es in ihrem Antrag. Das Jahresbruttogehalt von Vollzeitbeschäftigten in den neuen Ländern habe 2023 im Schnitt fast 10.000 Euro unter dem im Westen gelegen. Damit würden die ausgezahlten Löhne im Osten noch immer um 18 Prozent unter denen im Westen liegen, so der Befund der Linken.
Ihr Vorschlag zur Lösung des Problems: Der für die ostdeutsche Verdienst-Hochwertung eingesetzte “Umrechnungsfaktor” solle noch so lange weitergeführt werden, bis das erste neue Bundesland ”einen höheren Durchschnittsverdienst erreicht haben werden wird als ein beliebiges altes Bundesland, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030”. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die Verdienste in Ostdeutschland insgesamt deutlich stärker steigen als bisher, fordern die Abgeordneten. Deshalb solle der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf “mindestens 14 Euro angehoben werden", heißt es in dem Antrag. Zudem solle die vor 1992 gezahlte “Rente nach Mindestentgeltpunkten”, mit der die Einkommen von Geringverdienern für die Rente aufgewertet wurden, rückwirkend wieder eingeführt werden.
