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Ostdeutsche Renten beschäftigen den Bundestag

Zwei Anträge der Linken- und ein Antrag der Grünen-Fraktion stehen am Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.

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Portikus des Reichstagsgebäudes in Berlin. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (hib/sth). Vier Anträge von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD zu den Renten in Ostdeutschland stehen am Donnerstag im Zentrum einer rentenpolitischen Debatte des Bundestags. Inhaltlich drehen sich die Vorlagen um die sofortige Herstellung eines bundesweit einheitlichen Rentenrechts (Linke), die Anerkennung von DDR-Rentenansprüchen (Linke), eine bessere Alterssicherung für Bergleute in der DDR-Braunkohleveredelung (Bündnis 90/Die Grünen) und eine Fondslösung für Härtefälle des Rentenüberleitungsprozesses (AfD).

Über den Linken-Antrag um die sofortige Herstellung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland berät das Parlament erstmals. Nach Angaben der Bundestags-Website wird es auch im Anschluss an die Debatte sofort darüber abstimmen. Abschließend beraten werden sollen der Tagesordnung zufolge zudem der zweite Antrag der Linken sowie ein Antrag von Bündnis 90/die Grünen. Zur Abstimmung über diese beiden Anträge sowie über den AfD-Antrag werde der Bundestags-Sozialausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen, teilte der Bundestag mit. 

Linke: Aktuellen Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2021 aufheben

In ihrem neu vorgelegten Antrag zu einem einheitlichen Rentenrecht verlangt die Linke, der aktuelle Rentenwert (Ost) müsse zum 1. Juli 2021 aufgehoben werden, „damit auch die Renten in den ostdeutschen Bundesländern mit dem dann für ganz Deutschland geltenden aktuellen Rentenwert berechnet werden". Die sofortige Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert solle steuerfinanziert werden, heißt es.

In ihrem Antrag zur Anerkennung von DDR-Rentenansprüchen üben die Linken-Parlamentarier scharfe Kritik am Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG). Viele Betroffenengruppen – darunter geschiedene Frauen, Bergleute der Braunkohleveredlung, Reichsbahnangestellte, Beschäftigte im DDR-Gesundheitswesen oder der Volkspolizei – seien heute, teils aus „moralisch begründeter Willkür“, von Streichungen und Kürzungen betroffen. Die Bundesregierung solle daher „schnellstmöglich“ geeignete Regelungen vorlegen, „die alle in der DDR erworbenen Ansprüche anerkennen“, heißt es in dem Antrag.

Grüne: Bessere Rente für Braunkohle-Bergleute

Ehemalige Bergleute der Braunkohleveredelung der DDR sollen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen eine bessere Rente erhalten. Die Fraktion verweist in ihrem Antrag auf die besonderen gesundheitlichen Belastungen, denen diese Bergleute ausgesetzt waren und wofür sie nach DDR-Recht besondere Ansprüche auf eine Altersversorgung erworben hatten. Diese Ansprüche wurden jedoch im Zuge der Rentenüberleitung nach 1990 nur für jene Bergleute anerkannt, die bis Ende 1996 in Rente gegangen sind. Die Grünen verlangen, die Anerkennung der Ansprüche auch über das Jahr 1996 hinaus und die Einrichtung eines Härtefallfonds, um die Ansprüche der Bergleute entsprechend zu berücksichtigen.

Die AfD fordert einen Fonds für Härtefälle im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung. In ihrem entsprechenden Antrag heißt es, im Zuge der Überführung des DDR-Rentensystems in das bundesdeutsche System sei es zu "Überführungslücken" gekommen sei und viele spezifische DDR-Alterssicherungen für bestimmte Berufsgruppen seien nur teilweise ins gesamtdeutsche System übernommen worden. Dies bedeute für viele Rentner im Osten erhebliche Einbußen bei der Rente. Die AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Fonds für Härtefälle aufzulegen, in dessen Rahmen Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen gewährt werden sollen. 


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