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Rente: Erneut mehr häuslich Pflegende aus dem Ausland

Knapp 15 Prozent der 1,1 Millionen Menschen, die 2023 Pflegebedürftige in Deutschland in häuslicher Umgebung pflegten und damit Rentenansprüche erwarben, hatten keinen deutschen Pass.

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Seniorin liegt im Bett, Pflegeperson hält ihre Hand. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Berlin/Frankfurt am Main (sth). Erneut haben mehr pflegebedürftige Menschen in Deutschland, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, Pflegerinnen und Pfleger aus dem Ausland. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Rund 162.000 der etwa 1,1 Millionen sogenannten Pflegepersonen, die im Jahr 2023 durch ihre Arbeit auch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwarben, hatten den DRV-Daten zufolge keinen deutschen Pass. Das waren etwa 14,8 Prozent aller häuslich Pflegenden. Im Jahr zuvor hatte der Ausländeranteil der Pflegepersonen noch bei 14,1 Prozent (rund 145.000) gelegen, im Jahr 2017 - dem ersten Jahr nach Beginn der Pflegereform - bei 11,6 Prozent (61.000).

Die größten nationalen Gruppen unter den Menschen, die ihre Angehörigen oder Deutsche in den eigenen vier Wänden pflegten, bildeten 2023 Pflegepersonen aus der Türkei (etwa 48.500) und Syrien (rund 13.800). Weitere große Pflegergruppen stammten aus Serbien (rund 8000), Italien (7300) und Polen (rund 7200). Knapp 86 Prozent der Pflegepersonen waren Frauen. 

Auch 2023 erhöhten mehr Menschen durch Pflege ihren Rentenanspruch

Die Zahl der Menschen, die einen Angehörigen oder Nachbarn in häuslicher Umgebung rentenversicherungspflichtig pflegen, ist auch 2023 erneut deutlich gestiegen. Nach jüngsten DRV-Daten bekamen zum Ende vorvergangenen Jahr knapp 1,1 Millionen Pflegepersonen von der Pflegekasse des oder der Gepflegten Rentenbeiträge gezahlt. Das waren etwa 70.000 oder 6,9 Prozent mehr Pflegende als ein Jahr zuvor. Auch in den sechs Jahren zuvor war die Zahl der Pflegepersonen mit Anspruch auf Zahlung von Rentenbeiträgen jeweils deutlich gestiegen. 

Grund für den anhaltenden Trend ist nach Einschätzung von Experten das Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz. Seither sind Pflegepersonen in der Rentenversicherung bereits pflichtversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 wöchentlich mindestens zehn Stunden lang an mindestens zwei Tagen in häuslicher Umgebung pflegen. Zuvor musste die Pflege an mindestens 14 Stunden wöchentlich geleistet werden. Ein Jahr Pflege erhöht die Rente – je nach Pflegegrad des Gepflegten und den für ihn gezahlten Leistungen – nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in Bayern seit dem 1. Juli dieses Jahres um monatlich 6,86 Euro bis 36,30 Euro. 

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