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Rente für Landwirte: Bund trägt höhere Kosten

Bundesregierung erwartet für 2019 einen Mehrbedarf von 48 Millionen Euro, der aus staatlichen Mitteln gedeckt wird.

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Traktor auf dem Feld – Bildnachweis: wdv © B.Rüttger

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Berlin (hib/sth). Der Bund wird die mit der Abschaffung der Hofabgabeklausel für Landwirte verbundenen Mehrkosten tragen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Laut ihrer Antwort erwartet die Regierung für 2019 einen finanziellen Mehrbedarf in der Alterskasse der Landwirte (AdL) von rund 48 Millionen Euro. Zudem sei mit einer höheren Inanspruchnahme von Renten zu rechnen, heißt es in dem Schreiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verpflichtung von Landwirten, vor Rentenbeginn ihren Hof abzugeben, im Mai 2018 für verfassungswidrig erklärt (Az.: 1 BvR 97/14 und 1 BvR 2392/14).

Dennoch wird es nach Einschätzung der Regierung zu keinem Fehlbetrag bei der Finanzierung der AdL kommen. Grund dafür sei, dass der Bund die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Landwirte-Versorgung zu tragen haben. Die Bundesregierung wolle nun abwarten, ob der Mehrbedarf bereits im bestehenden Haushalt aufgefangen werden könne. Zudem entstehe den in der AdL versicherten Landwirten kein Nachteil für ihre Rente. "Mit Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der Wartezeit besteht ein Anspruch auf Rente", heißt es in der schriftlichen Regierungsantwort. 

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu den Mehrkosten durch die Abschaffung drer Hofabgabeklausel(im pdf-Format)

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