Berlin (drv). Die berufliche Laufbahn beeinflusst die Höhe der individuellen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle wichtigen Unterlagen über die geleisteten Beiträge sollten deshalb aufbewahrt werden, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Zu den Dokumenten zählen zum Beispiel Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise – aber auch Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld.
In manchen Fällen gesonderte Nachweise nötig
Bestimmte Zeiten werden außerdem nicht automatisch erfasst. Sie müssen deshalb gesondert nachgewiesen werden, zum Beispiel Zeiten der Schulausbildung oder der Kindererziehung. Um einen Überblick zu erhalten, welche Zeiten gespeichert sind und welche noch erfasst werden müssen, ist eine frühzeitige Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll. Umfassende Informationen hierzu bietet die Broschüre „Kontenklärung: Fragen und Antworten“.
