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Rentenausgleich nach Scheidung soll gerechter werden

Ein neues Gesetz soll Ex-Partnern helfen, Lücken bei der Rentenaufteilung nachträglich auszugleichen. Was das besonders für Frauen bedeutet.

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Trauriges Kleinkind steht mit Stofftier an der Tür, während Mutter mit Koffer die Wohnung verlässt. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Rentenansprüche sollen künftig umfassender zwischen Ex-Ehepartnern aufgeteilt werden. Das will das Bundesjustizministerium mit einem neuen Gesetzesvorschlag erreichen. 

Lückenhafte Meldungen werden bisher nicht ausgeglichen

Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Wenn jemand seinen Rentenanspruch beim sogenannten Versorgungsausgleich aber vergessen, verschwiegen oder übersehen hat, geht das laut Ministerium bisher zulasten des Ex-Partners. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, der Vorstoß solle eine Gerechtigkeitslücke schließen. „Bei einer Scheidung stellt der Versorgungsausgleich sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Das verringert das Risiko von Altersarmut gerade für Frauen. Denn Beiträge zum Familienunterhalt sind gleichwertig, egal ob die Arbeit in den Beruf oder die Familie geflossen ist.“

Wenn die Vorschläge das Bundeskabinett passieren, befasst sich als Nächstes der Bundestag damit.


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