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Rentenfonds für Europa-Abgeordnete steht vor der Pleite

Mitglieder des EU-Parlaments hatten bis 2009 Anspruch auf eine Zusatzrente aus einem Fonds. Der könnte bald zahlungsunfähig sein.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel/Frankfurt am Main (dsv/sth). Der Rentenfonds für Mitglieder des Europäischen Parlaments, aus dem die Straßburger Abgeordneten bis 2009 eine Zusatzrente erhielten, steht laut Medienberichten vor der Pleite. Mit der Zah­lungs­un­fä­hig­keit sei in den kom­men­den Jah­ren zu rechnen, „weil die aktu­el­len und zukünf­ti­gen Ver­pflich­tun­gen das beste­hende Fonds­ka­pi­tal um ein Viel­fa­ches über­stei­gen“, heißt es in einer Mitteilung des Brüsseler Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) unter Verweis auf aktuelle Medienberichte.

Die wichtigsten Gründe für die finanzielle Schieflage des Fonds seien die aktuell schwie­rige Lage am Kapi­tal­markt sowie Fehl­ent­schei­dun­gen in der Ver­gan­gen­heit, so die DSV. Aber auch die Abge­ord­ne­ten sel­bst hätten zu der Negativentwicklung bei­ge­tra­gen. So sei eine Anhebung des Rentenein­tritts­al­ters für die Europa-Abgeordneten von 63 auf 65 Jahre im Jahr 2018 „nicht mehr­heits­fä­hig„“ gewesen. Jetzt sol­lten eine Insol­venz (Ein­stel­lung der Zah­lun­gen an Berech­tigte), eine Abwick­lung de Fonds (Aus­zah­lung der ver­blie­be­nen Mit­tel an die Fonds­mit­glie­der) oder eine Über­füh­rung der Fonds-Ver­pflich­tun­gen in den EU-Haus­halt dis­ku­tiert wer­den.

Seit 2009 einheitliches Versorgungssystem

Seit 2009 gibt es den DSV-Angaben zufolge für Euro­pa-Ab­ge­ord­nete ein ein­heit­li­ches EU-Ver­sor­gungs­sys­tem. Darin gilt bis heute das voll­endete 63. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Die Kos­ten für die Alters­ver­sor­gung der Parlamentarier wer­den aus dem Haus­halt des Euro­päi­schen Par­la­ments und damit von den euro­päi­schen Steu­er­zah­lern bezahlt.

Vor 2009 erhielten die Abge­ord­ne­ten eine Alters­ver­sor­gung ent­spre­chend den Rege­lun­gen ihrer Her­kunfts­staa­ten. Weil jedoch nicht allen Parlamentsmit­glie­dern ein Ren­ten­an­spruch über die natio­na­len Par­la­mente zustand, hatte das Euro­päi­sche Par­la­ment 1989/​1990 einen frei­wil­li­gen Ren­ten­fonds gegrün­det. Die Euro­pa­-Ab­ge­ord­ne­ten konn­ten darin durch eigene Bei­träge und Zuschüsse vom Euro­päi­schen Par­la­ment Alters- und Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten­an­sprü­che erwer­ben. Der Ren­ten­fonds wurde 2009 nach einer Reform des Abge­ord­ne­ten­sta­tuts geschlos­sen. Für diejenigen, die 2009 bereits Mit­glie­der des Fonds waren, blieb er offen, sofern sie sich nicht für das neue Sys­tem ent­schie­den.

Aktu­ell gibt es wohl nur noch wenige ehe­ma­lige, deut­sche Abge­ord­nete mit Anwart­schaf­ten im Rentenfonds. Alle amtie­ren­den deut­schen Parlamentarier sind im neuen Ver­sor­gungs­sys­tem und wären somit von einer Pleite nicht betrof­fen. Anders als bei Bundestagsabgeordneten, für die das Ren­ten­ein­tritts­al­ter wie für die gesetzlich Rentenversicherten schritt­weise von 65 auf 67 Jahre ange­ho­ben wird, gilt für die EU-Abge­ord­ne­ten wei­ter­hin die Alters­grenze von 63.

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