Brüssel/Frankfurt am Main (dsv/sth). Der Rentenfonds für Mitglieder des Europäischen Parlaments, aus dem die Straßburger Abgeordneten bis 2009 eine Zusatzrente erhielten, steht laut Medienberichten vor der Pleite. Mit der Zahlungsunfähigkeit sei in den kommenden Jahren zu rechnen, „weil die aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen das bestehende Fondskapital um ein Vielfaches übersteigen“, heißt es in einer Mitteilung des Brüsseler Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) unter Verweis auf aktuelle Medienberichte.
Die wichtigsten Gründe für die finanzielle Schieflage des Fonds seien die aktuell schwierige Lage am Kapitalmarkt sowie Fehlentscheidungen in der Vergangenheit, so die DSV. Aber auch die Abgeordneten selbst hätten zu der Negativentwicklung beigetragen. So sei eine Anhebung des Renteneintrittsalters für die Europa-Abgeordneten von 63 auf 65 Jahre im Jahr 2018 „nicht mehrheitsfähig„“ gewesen. Jetzt sollten eine Insolvenz (Einstellung der Zahlungen an Berechtigte), eine Abwicklung de Fonds (Auszahlung der verbliebenen Mittel an die Fondsmitglieder) oder eine Überführung der Fonds-Verpflichtungen in den EU-Haushalt diskutiert werden.
Seit 2009 einheitliches Versorgungssystem
Seit 2009 gibt es den DSV-Angaben zufolge für Europa-Abgeordnete ein einheitliches EU-Versorgungssystem. Darin gilt bis heute das vollendete 63. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Die Kosten für die Altersversorgung der Parlamentarier werden aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments und damit von den europäischen Steuerzahlern bezahlt.
Vor 2009 erhielten die Abgeordneten eine Altersversorgung entsprechend den Regelungen ihrer Herkunftsstaaten. Weil jedoch nicht allen Parlamentsmitgliedern ein Rentenanspruch über die nationalen Parlamente zustand, hatte das Europäische Parlament 1989/1990 einen freiwilligen Rentenfonds gegründet. Die Europa-Abgeordneten konnten darin durch eigene Beiträge und Zuschüsse vom Europäischen Parlament Alters- und Hinterbliebenenrentenansprüche erwerben. Der Rentenfonds wurde 2009 nach einer Reform des Abgeordnetenstatuts geschlossen. Für diejenigen, die 2009 bereits Mitglieder des Fonds waren, blieb er offen, sofern sie sich nicht für das neue System entschieden.
Aktuell gibt es wohl nur noch wenige ehemalige, deutsche Abgeordnete mit Anwartschaften im Rentenfonds. Alle amtierenden deutschen Parlamentarier sind im neuen Versorgungssystem und wären somit von einer Pleite nicht betroffen. Anders als bei Bundestagsabgeordneten, für die das Renteneintrittsalter wie für die gesetzlich Rentenversicherten schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, gilt für die EU-Abgeordneten weiterhin die Altersgrenze von 63.
