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Rentenwert steigt: Was Ruheständler jetzt wissen müssen

Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent. Ob die erhöhte Rente erstmals Ende Juli oder bereits Ende Juni ausgezahlt wird, hängt vom persönlichen Rentenbeginn ab.

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Seniorin jongliert – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

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Bayreuth (drv). Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am 30. April eine Rentenanapassung beschlossen, durch die die Renten bundesweit um 3,74 Prozent steigen. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro, informiert die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

Ziel der Rentenanpassung ist es, die Renten an die allgemeine Lohnentwicklung der Beschäftigten anzupassen und so eine gerechte Teilhabe sicherzustellen. Seit 2023 gibt es dabei einen einheitlichen Anpassungswert für Ost und West. Wichtig für viele Rentnerinnen und Rentner: Die Rentenerhöhung für Juli wird erstmals Ende Juli auf dem Konto gutgeschrieben - jedoch nur für diejenigen, die ab April 2004 oder später in Rente gegangen sind. Wer bereits vor diesem Stichtag Rentnerin oder Rentner wurde, erhält die Auszahlung wie gewohnt vorab, also bereits Ende Juni.

Rentenanpassungsschreiben kommt per Post

Alle Rentnerinnen und Rentner werden rechtzeitig schriftlich über ihre neue Rentenhöhe und den konkreten Auszahlungszeitpunkt informiert. Die Mitteilung wird voraussichtlich zwischen dem 14. und 23. Juli 2025 verschickt. Für den Versand der Auszahlung ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. 

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern weist Rentnerinnen und Rentner außerdem darauf hin, dass auch die gesetzliche Rente zum steuerpflichtigen Einkommen zählt. Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und wird vom Finanzamt geprüft. Die Daten für die gesetzliche Rente werden dem Finanzamt automatisch übermittelt. 


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