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Schwerbehindertenausweis lohnt sich für Rentner

Steuervorteil: Mit Ausweis können Betroffene den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Grad der Behinderung entscheidet über die Höhe.

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Alte Frau sitzt auf dem Sofa und häkelt. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa/tmn). Ein Schwerbehindertenausweis kann sich für Rentner steuerlich lohnen. „Leider ist es nun mal so, dass im Alter die körperlichen Einschränkungen zunehme", sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Wenn dem tatsächlich so ist, sollte man sich nicht scheuen und einen entsprechenden Antrag stellen. Denn dann können Betroffene den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen.

Dabei gilt: Die Höhe des Grades der Behinderung entscheidet über die Höhe des Pauschbetrages. Für das Jahr 2020 liegt er zwischen 310 und 3.700 Euro jährlich. „Wird der Antrag noch vor dem Jahreswechsel gestellt, aber erst im kommenden Jahr rückwirkend beschieden, gibt es trotzdem für das Jahr 2020 den gesamten Steuerpauschbetra", so Nöll. Bei allen, die bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Grad der Behinderung noch korrekt oder eine Höherstufung erforderlich ist.

Steuerpflichtige, die Einkommensteuern zahlen müssen, sollten spätestens ab dem kommenden Jahr die Antragstellung in Erwägung ziehen. „Die Behindertenpauschbeträge werden nämlich verdoppelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist so gut wie abgeschlosse", erklärt Nöll. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keinen Schwerbehindertenausweis, um den Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend machen zu dürfen. Sie bekommen stets den höchsten Behindertenpauschbetrag, wenn sie den Pflegegrad in der Einkommensteuererklärung angeben.

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