Frankfurt am Main (sth). Etwas mehr als sechs Prozent aller in Deutschland wohnenden Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Altersrente haben Ende 2023 eine Grundrente erhalten. Das waren knapp 1,1 Millionen Frauen und Männer, die in ihrem Berufsleben jahrzehntelang unterdurchschnittlich verdient hatten. Die durchschnittliche monatliche Grundrente – offiziell: „Grundrentenzuschlag“ –, die die Betroffenen zusätzlich zu ihrer selbst erworbenen Rente gezahlt bekamen, war knapp 96 Euro hoch. Diese Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gehen aus der Antwort der Bundesregierung (hier: S. 8) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Rund drei Viertel der Grundrentenbeziehenden waren den DRV-Daten zufolge Frauen. Sie bekamen im Schnitt einen monatlichen Grundrentenzuschlag von rund 99 Euro. Die etwa 246.000 Männer unter den Grundrenten-Berechtigten erhielten durchschnittlich etwa 84 Euro. Während die deutschen und etwa 32.400 EU-Ausländer im Jahr 2023 einen ähnlich hohen Grundrentenanspruch hatten, bekamen knapp 39.500 Grundrenten-Berechtigte aus anderen Staaten der Welt einen monatlichen Rentenzuschlag von im Schnitt knapp 120 Euro überwiesen.
Viele Grundrenten werden wegen ausreichenden Einkommens nicht gezahlt
Bereits in den vergangenen Jahren hatte sich allerdings gezeigt, dass viele generell Grundrenten-Berechtigte den Rentenzuschlag für Geringverdiener wegen ausreichenden anderen Einkommens nicht ausgezahlt bekommen. So bekamen 2023 von rund 166.600 neuen Rentnerinnen und Rentnern mit 33 oder mehr Versicherungsjahren, die im Mittel nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient hatten, nur knapp 75.800 einen Aufschlag zu ihrer selbst erworbenen Rente. Das entsprach einem Anteil von 45,5 Prozent. Etwa 90.800 Neurentnerinnen und -rentner blieben wegen zu hohen eigenen Einkommens ohne Rentenzuschlag.
Ein ungekürzter Rentenzuschlag stand alleinstehenden Senioren im Jahr 2023 bis zu einem Monatseinkommen von 1317 Euro zu, Paaren bis zu 2055 Euro. Wurde dieser Freibetrag überschritten, wurden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Lag der Rentenbetrag über 1686 Euro (Paare: 2424 Euro), zahlte die DRV keinen Grundrentenzuschlag mehr aus.
